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Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Winnenden am 27. September 2022 die Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung (461,7 KB) beschlossen.

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Abgrenzungsplan zur Satzung des Bebauungsplans "Brühl" in Winnenden
Meldung vom 15. Mai 2024

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs "Brühl" in Winnenden und des Entwurfs einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 der Landes-bauordnung (LBO) zu diesem Bebauungsplan

Entwurfsfeststellung   Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 14.05.2024 den Entwurf des Bebauungsplans "Brühl" in Winnenden, Planbereich 17.00 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan festgestellt.   Der Geltungsbereich für die Aufstellung des Bebauungsplans "Brühl" in Winnenden, Planbereich: 17.00, und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan wird gegenüber dem Beschluss vom 25.10.2022 erweitert. Maßgebend ist der räumliche Geltungsbereich des zeichnerischen Teils des Bebauungsplanentwurfs, Maßstab 1 : 1.000, des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 22.04.2024. Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden.   Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften liegt zwischen dem Zufahrtsweg zum Klärwerk Zipfelbachtal und der Bahntrasse der Murrbahn. Das Plangebiet ist im Norden durch die örtliche Verkehrsfläche (landwirtschaftlicher Weg) bzw. Zufahrt zum Klärwerk Zipfelbachtal, im Osten durch die örtliche Verkehrsfläche (landwirtschaftlicher Weg) parallel zur Bahntrasse der Murrbahn, im Süden durch die örtliche Verkehrsfläche (landwirtschaftlicher Weg) parallel zur Bahntrasse der Murrbahn und im Westen durch mehrere landwirtschaftliche Grundstücke abgegrenzt.   Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 22.04.2024 zu entnehmen.
Abgrenzungsplan zur Satzung des Bebauungsplans "Nikolaus-Lenau-Straße" in Winnenden
Meldung vom 15. Mai 2024

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans "Nikolaus-Lenau-Straße" in Winnenden und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) zu diesem Bebauungsplan sowie öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften

Aufstellungsbeschluss und Entwurfsfeststellung Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 14.05.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans "Nikolaus-Lenau-Straße" in Winnenden, Planbereich 26.01 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen sowie den Entwurf dieses Bebauungsplans und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften festgestellt. Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften befindet sich in der Kernstadt von Winnenden in einer Randlage östlich der Innenstadt. Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 28.03.2024 zu entnehmen.