Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt VOLLSTRECKUNGSGERICHT
Zwangsversteigerung:
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Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am Mittwoch, 23.10.2024, 10:30 Uhr im 2, Sitzungssaal des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt, Badstraße 23, 70372 Stuttgart öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch von Winnenden
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) : Lfd. Nr. 1 (Zweifamilienwohnhaus als Reihenendhaus inkl. ausgebautem Dachgeschoss und integrierter Doppelgarage, Mietfläche ca. 24 qm UG Hobbyraum, ca. 75 qm EG, ca. 100 qm OG, ca. 62 qm DG, Neuerstellung vermutlich Anfang der 1980er Jahre, (Teil-)Modernisierungen Wohnhaus ca. Mitte der 2010er Jahre, Planabweichungen, siehe Gutachten; Karlstraße 6 in 71364 Winnen- den;)*
Verkehrswert: 740.000,00 €
Lfd. Nr. 2 (als private Gartenfläche genutztes unbebautes Grundstück; Karlstraße Flst. 4511/8 in 71364 Winnenden)*
Verkehrswert: 3.000,00€
Gesamtverkehrswert: 743.000,00 € Weitere Informationen im Internet unter: http://www.zvg.com
* = Die Angaben in Klammern sind ohne Gewähr.
Der Versteigerungsvermerk ist am 17.05.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er - sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigen- falls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaften- den Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Ver- steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ran- ges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen ein- getreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse Baden-Württem- berg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Wildermuth-Mezger Rechtspflegerin
Beglaubigt
Stuttgart-Bad Cannstatt, 03.09.2024
Marquardt, AInsp
Urkundsbeamter der Geschäftsstelle
Durch maschinelle Bearbeitung beglaubigt
- ohne Unterschrift gültig