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Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit richtet sich an:

  • alle Schüler*Innen, Eltern, Erziehungsberechtigte,
    die Schulleitung, Lehrkräfte sowie alle,
    die in das System Schule eingebunden sind
  • Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Jugendhilfe
    an der Schule
  •  ihre Leistungen und Aufgaben sind gesetzlich
    verankert im SGB VIII
    (Kinder- und Jugendhilfegesetz)

Beratung

  • orientiert sich an den Bedürfnissen und der Lebenswelt
    der Schüler*innen und deren Familien
  • Schulsozialarbeit vermittelt bei Bedarf unter Beachtung
    der Schweigepflicht und des Datenschutzes an
    entsprechende Beratungsstellen, Fachdienste sowie
    weitere Kooperationspartner*Innen

Sozialpädagogischegruppenarbeit

  • stärkt Schüler*Innen, orientiert sich an deren
    Lebenswelt und fördert ihre individuelle
    Persönlichkeitsentwicklung

Arbeit mit Schulklassen

  • ist ein präventives und themenspezifisches
    Angebot zum Sozialen Lernen und zur Stärkung
    der Klassengemeinschaft

Offene Angebote

  • werden themenspezifisch angeboten und können
    freiwillig besucht werden

Vernetzung

  • findet innerschulisch mit allen schulischen
    Akteur*Innen statt
  • erfolgt außerschulisch mit Beratungsstellen,
    Fachdiensten sowie weiteren Kooperationspartner*
    Innen und im Gemeinwesen