Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung
Wenn Sie ein Dauerwohnrecht (das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen) oder Wohnungseigentum geltend machen wollen, benötigen Sie hierfür eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Damit wird nachgewiesen, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentums- gesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
Voraussetzungen
• Sie müssen nachweisen, dass Sie entweder Eigentümer bzw. Erbbauberechtigter der Wohnung sind, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragt wird. Alternativ müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen (z. B. Erwerber).
• Abgeschlossen sind Wohnungen, wenn sie baulich vollkommen von fremden Wohnungen und Räumen abgetrennt sind (z. B. durch Wände und Decken) und einen eigenen abschließbaren Zugang unmittelbar im Freien, von einem Treppenhaus oder einem Vorraum haben. Der Zugang darf nicht über ein anderes Sondereigentum oder ohne dingliche Absicherung über ein Nachbargrundstück führen.
• Zu einer abgeschlossenen Wohnung können zusätzliche abschließbare Räume außerhalb des jeweiligen Abschlusses gehören.
Erforderliche Unterlagen
Es werden folgende Unterlagen für die Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt:
• Aufteilungsplan
• Bauzeichnungen (amtlicher Lageplan und leserliche Grundrisse, Schnitte sowie Ansichten)
• Die Bauzeichnung muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
• Eigentumsnachweis (vollständiger Grundbuchauszug bzw. vollständiger Kaufvertrag, Vorvertrag)
Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung (50,8 KB)
Merkblatt Abgeschlossenheitsbescheinigung (129,2 KB)
Kosten
Für die Prüfung und Bewilligung des Antrags fallen Kosten nach der jeweiligen Gebührensatzung oder Gebührenverordnung an.
Hinweise/Besonderheiten
Die Bescheinigung wird ungeachtet bauordnungs- und bauplanungsrechtlicher Vorschriften erstellt.
Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“
Zusätzlich zum analogen Einreichen von Planheften mit Bauzeichnungen ist ein digitaler Antrag auf Abgeschlossenheit über das "Virtuelle Bauamt BW" möglich.
Der Gemeindeverwaltungsverband Winnenden, untere Baurechtsbehörde für Leutenbach, Schwaikheim und Winnenden, akzeptiert sonstige baurechtliche Verfahren (hier: Abgeschlossenheitsbescheinigung) auch in elektronischer Form über die Plattform „Virtuelles Bauamt BW“. Das „Virtuelles Bauamt BW“ ist eine End-to-End-Lösung. Von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung erfolgen alle Verfahrensschritte digital. Im digitalen Vorgangsraum arbeiten Bauherr, Planverfasser, Fachbehörden, die im Verfahren gehört werden und die Baurechtsbehörde direkt und simultan am Antrag.
Beachten Sie bitte unbedingt die Anleitungsschritte in der nachfolgenden Anleitung. Bei Nichtbeachtung muss der Antrag zurückgewiesen und von Ihnen neu gestellt werden.