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Gewässerentwicklungsplan

Die Aufgabe des Gewässerentwicklungsplanes ist es, die Koordinierung aller Maßnahmen und damit die Gewährleistung einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung mit funktionsfähigen Fließgewässerökosystemen zu erhalten und entwickeln.

Die Gewässer stellen eine wichtige Struktur für den Aufbau eines Biotopverbundes nach § 22 LNatSchG dar. Nach dem Wassergesetz Baden- Württemberg sind die Gewässer nachhaltig zu bewirtschaften mit dem Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und zu verbessern. Beeinträchtigungen, auch von abhängigen Landökosystemen, sind zu vermeiden und soweit wie möglich auszugleichen. Gewässer, welche sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand bleiben (Verschlechterungsgebot). Außerdem sollen Gewässer soweit wie möglich einem naturnahen Zustand zurückgeführt werden (§ 6 WG).

Der Gewässerentwicklungsplan dient als Planungsinstrument zur Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaus. Der verfeinerte, fachspezifische Landschaftsplan für Gewässer hat einen Planungshorizont von etwa 20 Jahren. Alle vorhandenen Informationen für die Gesamtbetrachtung der Gewässer werden gesammelt und gebündelt. Ziel ist es, einen konkreten Maßnahmenkatalog zur dauerhaften, naturnahen Entwicklung des Gewässers bereitzustellen. Der Gewässerentwicklungsplan ist parzellenscharf und mit Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung oder Umgestaltung versehen. Dies gibt der Kommune ein effektives Instrument zur naturnahen Entwicklung von Gewässern und Hochwassermanagement zur Hand.

Ziel ist es, einen guten ökologischen Zustand der Gewässer Buchenbach und Zipfelbach nach WRRL unter Berücksichtigung des Gewässertyps und den Anforderungen der biologischen Qua-litätskomponenten zu erreichen.

Die expliziten Ziele sind hierbei folgende:

  • Wiederherstellung naturnaher Gewässer als funktionsfähige Ökosysteme mit naturnahem Wasserhaushalt und Abflussgeschehen
  • Erhaltung / Wiederherstellung naturnaher Gewässerstrukturen
  • Verbesserung von Flora und Fauna im und am Gewässer
  • Verminderung des Hochwasserrisikos
  • Entwicklung attraktiver Landschaftsräume für Erholung und Naturerleben

Der Gewässerentwicklungsplan hat keinen rechtlichen Status, er dient lediglich zur Information, sollte aber in die Bauleitplanung entsprechend eingearbeitet werden.

TypNameDatumGröße
pdf GEP 1 Winnenden Erlaeuterungstext.pdf (22,6 MB) 05.11.2024 22,6 MB
pdf GEP 2 Winnenden Uebersichtskarte.pdf (46,611 MB) 05.11.2024 46,611 MB
pdf GEP 03a Winnenden Bestandsplan Buchenbach 1.pdf (96,205 MB) 05.11.2024 96,205 MB
pdf GEP 03b Winnenden Bestandsplan Buchenbach 2.pdf (114,523 MB) 05.11.2024 114,523 MB
pdf GEP 03c Winnenden Bestandsplan Zipfelbach.pdf (101,431 MB) 05.11.2024 101,431 MB
pdf GEP 04a Winnenden Massnahmenplan Buchenbach 1.pdf (115,671 MB) 05.11.2024 115,671 MB
pdf GEP 04b Winnenden Massnahmenplan Buchenbach 2.pdf (122,59 MB) 05.11.2024 122,59 MB
pdf GEP 04c Winnenden Massnahmenplan Zipfelbach.pdf (121,072 MB) 05.11.2024 121,072 MB