Gewässerentwicklungsplan
Die Aufgabe des Gewässerentwicklungsplanes ist es, die Koordinierung aller Maßnahmen und damit die Gewährleistung einer nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung mit funktionsfähigen Fließgewässerökosystemen zu erhalten und entwickeln.
Die Gewässer stellen eine wichtige Struktur für den Aufbau eines Biotopverbundes nach § 22 LNatSchG dar. Nach dem Wassergesetz Baden- Württemberg sind die Gewässer nachhaltig zu bewirtschaften mit dem Ziel, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und zu verbessern. Beeinträchtigungen, auch von abhängigen Landökosystemen, sind zu vermeiden und soweit wie möglich auszugleichen. Gewässer, welche sich in einem natürlichen oder naturnahen Zustand befinden, sollen in diesem Zustand bleiben (Verschlechterungsgebot). Außerdem sollen Gewässer soweit wie möglich einem naturnahen Zustand zurückgeführt werden (§ 6 WG).
Der Gewässerentwicklungsplan dient als Planungsinstrument zur Gewässerunterhaltung und des Gewässerausbaus. Der verfeinerte, fachspezifische Landschaftsplan für Gewässer hat einen Planungshorizont von etwa 20 Jahren. Alle vorhandenen Informationen für die Gesamtbetrachtung der Gewässer werden gesammelt und gebündelt. Ziel ist es, einen konkreten Maßnahmenkatalog zur dauerhaften, naturnahen Entwicklung des Gewässers bereitzustellen. Der Gewässerentwicklungsplan ist parzellenscharf und mit Maßnahmen zur Erhaltung, Entwicklung oder Umgestaltung versehen. Dies gibt der Kommune ein effektives Instrument zur naturnahen Entwicklung von Gewässern und Hochwassermanagement zur Hand.
Ziel ist es, einen guten ökologischen Zustand der Gewässer Buchenbach und Zipfelbach nach WRRL unter Berücksichtigung des Gewässertyps und den Anforderungen der biologischen Qua-litätskomponenten zu erreichen.
Die expliziten Ziele sind hierbei folgende:
- Wiederherstellung naturnaher Gewässer als funktionsfähige Ökosysteme mit naturnahem Wasserhaushalt und Abflussgeschehen
- Erhaltung / Wiederherstellung naturnaher Gewässerstrukturen
- Verbesserung von Flora und Fauna im und am Gewässer
- Verminderung des Hochwasserrisikos
- Entwicklung attraktiver Landschaftsräume für Erholung und Naturerleben
Der Gewässerentwicklungsplan hat keinen rechtlichen Status, er dient lediglich zur Information, sollte aber in die Bauleitplanung entsprechend eingearbeitet werden.
Typ | Name | Datum | Größe |
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GEP 1 Winnenden Erlaeuterungstext.pdf (22,6 MB) | 05.11.2024 | 22,6 MB | |
GEP 2 Winnenden Uebersichtskarte.pdf (46,611 MB) | 05.11.2024 | 46,611 MB | |
GEP 03a Winnenden Bestandsplan Buchenbach 1.pdf (96,205 MB) | 05.11.2024 | 96,205 MB | |
GEP 03b Winnenden Bestandsplan Buchenbach 2.pdf (114,523 MB) | 05.11.2024 | 114,523 MB | |
GEP 03c Winnenden Bestandsplan Zipfelbach.pdf (101,431 MB) | 05.11.2024 | 101,431 MB | |
GEP 04a Winnenden Massnahmenplan Buchenbach 1.pdf (115,671 MB) | 05.11.2024 | 115,671 MB | |
GEP 04b Winnenden Massnahmenplan Buchenbach 2.pdf (122,59 MB) | 05.11.2024 | 122,59 MB | |
GEP 04c Winnenden Massnahmenplan Zipfelbach.pdf (121,072 MB) | 05.11.2024 | 121,072 MB |