Startseite > Verwaltung & Politik > Stadtverwaltung > Öffentliche Bekanntmachungen

Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt

VOLLSTRECKUNGSGERICHT

Zwangsversteigerung:

Hier gelangen Sie zur signierten PDF-Datei. (194,7 KB)

Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am

Datum Uhrzeit Raum Ort
Mittwoch, 
04.12.2024 
10:30 Uhr 2. Sitzungssaal A Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, 
Badstraße 23, 70372 Stuttgart

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Winnenden 
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum

ME-Anteil  Sondereigentums-Art SE-Nr. Blatt
136/1.000 Wohnung 2. OG mit einem Kellerraum im UG 5 6077 BV Nr. 1

an Grundstück

Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift
Winnenden 1129 Gebäude- und Freifläche Schiefersee 6  813

Zusatz: BV Nr. 2 zu 1: Gehrecht an dem Grundstück Flst. Nr. 1130 eingetragen im Grundbuch Nr. 2534 Abt. II Nr. 10.

BV Nr. 3 zu 1: Mitbenutzungsrecht betr. Aufstellen von Feuerlöschfahrzeugen im Brandfall an dem Grundstück 1130 eingetragen im Grundbuch Nr. 2534 Abt. II Nr. 11.

BV Nr. 4 zu 1: Duldung betr. Entwässerungsleitungen an dem Grundstück Flst. 1130 eingetragen in Grundbuch Nr. 2534 Abt. II Nr. 12.

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
(4-Zimmer-Wohnung mit Balkon im 2. OG links, Mietfläche ca. 79 qm, Baujahr ca. 1965/66, 1 Kellerraum im UG, siehe Gutachten; Schiefersee 6 in 71364 Winnenden)*
Verkehrswert: 198.000,00 €
Weitere Informationen im Internet unter: http://www.zvg.com
* = Die Angaben in Klammern sind ohne Gewähr.

Der Versteigerungsvermerk ist am 03.08.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. 
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben

Empfänger:
Landesoberkasse Baden-Württemberg
Bank:
Baden-Württembergische Bank
IBAN:
DE51 6005 0101 0008 1398 63
BIC:
SOLADEST600
Verwendungszweck:
2447597005525, Az. 1 K 99/22
AG Stuttgart-Bad Cannstatt
 

Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse BadenWürttemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Wildermuth-Mezger 
Rechtspflegerin