Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt
VOLLSTRECKUNGSGERICHT
Zwangsversteigerung:
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Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
Datum | Uhrzeit | Raum | Ort |
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Mittwoch, 04.12.2024 |
10:30 Uhr | 2. Sitzungssaal A | Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Badstraße 23, 70372 Stuttgart |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Winnenden
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
ME-Anteil | Sondereigentums-Art | SE-Nr. | Blatt |
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136/1.000 | Wohnung 2. OG mit einem Kellerraum im UG | 5 | 6077 BV Nr. 1 |
an Grundstück
Gemarkung | Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | Anschrift | m² |
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Winnenden | 1129 | Gebäude- und Freifläche | Schiefersee 6 | 813 |
Zusatz: BV Nr. 2 zu 1: Gehrecht an dem Grundstück Flst. Nr. 1130 eingetragen im Grundbuch Nr. 2534 Abt. II Nr. 10.
BV Nr. 3 zu 1: Mitbenutzungsrecht betr. Aufstellen von Feuerlöschfahrzeugen im Brandfall an dem Grundstück 1130 eingetragen im Grundbuch Nr. 2534 Abt. II Nr. 11.
BV Nr. 4 zu 1: Duldung betr. Entwässerungsleitungen an dem Grundstück Flst. 1130 eingetragen in Grundbuch Nr. 2534 Abt. II Nr. 12.
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):
(4-Zimmer-Wohnung mit Balkon im 2. OG links, Mietfläche ca. 79 qm, Baujahr ca. 1965/66, 1 Kellerraum im UG, siehe Gutachten; Schiefersee 6 in 71364 Winnenden)*
Verkehrswert: 198.000,00 €
Weitere Informationen im Internet unter: http://www.zvg.com
* = Die Angaben in Klammern sind ohne Gewähr.
Der Versteigerungsvermerk ist am 03.08.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.
Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietsicherheit kann unter anderem durch rechtzeitige Überweisung geleistet werden:
Überweisung auf folgendes Bankkonto mit den Verwendungszweck-Angaben
Empfänger: Landesoberkasse Baden-Württemberg |
Bank: Baden-Württembergische Bank |
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IBAN: DE51 6005 0101 0008 1398 63 |
BIC: SOLADEST600 |
Verwendungszweck: 2447597005525, Az. 1 K 99/22 AG Stuttgart-Bad Cannstatt |
Dem Gericht muss im Termin eine Buchungsbestätigung der Landesoberkasse BadenWürttemberg vorliegen; das Risiko hierfür trägt der Einzahler.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Wildermuth-Mezger
Rechtspflegerin