Digitaler Bauantrag
Bauantrag in elektronischer Form über die Plattform „Virtuelles Bauamt BW“ einreichen
Der Gemeindeverwaltungsverband Winnenden, untere Baurechtsbehörde für Leutenbach, Schwaikheim und Winnenden, akzeptiert neu eingegangene Bauanträge und sonstige baurechtliche Verfahren nur noch in elektronischer Form über die Plattform „Virtuelles Bauamt BW“.
Beachten Sie bitte unbedingt die Anleitungsschritte, welche auf der Seite virtuelles Bauamt veröffentlicht sind. Bei Nichtbeachtung muss der Bauantrag zurückgewiesen und von Ihnen neu gestellt werden.
„Virtuelles Bauamt BW“ für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden
Telefonische Unterstützung bei der Antragstellung
Gerne dürfen Sie sich bei Fragen unter der Telefonnummer 07195 / 13 - 46 99 8 melden. Die telefonische Unterstützung ist eine freiwillige Dienstleistung des Projektleiters Digitalisierung Baurecht des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden. Sollten Sie Herrn Dach telefonisch nicht erreichen, weil er in anderen Terminen ist, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Zu den folgenden Zeiten ist eine telefonische Erreichbarkeit möglich.
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Zugelassene Dateiformate
Elektronische Bauvorlagen sind als PDF-Dokument im PDF/A-Format (“Portable Document Format Archivable”) zu übermitteln (§ 3 Abs. 2 Satz 1 LBOVVO). Andere Dateiformate sind nicht zulässig.
Vorgegebene Dateistrukturen
Die in dem folgenden Flyer angegebenen Vorgaben für die Dateistrukturen sind verbindlich (§ 3 Abs. 2 Satz 2 LBOVVO). Anders benannte Bauvorlagen sind mangelhaft im Sinne von § 54 Abs. 1 LBO.
Merkblatt Einreichung von Bauvorlagen in digitaler Form (148,4 KB), Stand Februar 2025