Wirtschaftsplan 2025
Zweckverband Wasserversorgung Berglen-Wieslauf Sitz Rudersberg
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Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 23.10.2024 über die Festsetzung des einstimmig beschlossenen Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2025 ist vom Regierungspräsidium Stuttgart (RP) mit Erlass vom 21.11.2024 bestätigt worden.
Der auf 930.000 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) und der auf 325.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurden genehmigt.
Der Wirtschaftsplan 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der Wirtschaftsplan des Zweckverbands Wasserversorgung Berglen-Wieslauf für das Wirtschaftsjahr 2025 wird wie folgt festgestellt:
1. | im Erfolgsplan | |
---|---|---|
mit Erträgen von | 1.066.000 € | |
mit Aufwendungen von | 1.066.000 € | |
und einem Jahresergebnis von | - € | |
im Liquiditätsplan | ||
a) laufende Geschäftstätigkeit | ||
mit Einzahlungen von | 1.061.000 € | |
mit Auszahlungen von | 856.000 € | |
und einem Zahlungsmittelüberschuss von | 205.000 € | |
b) Investitionstätigkeit | ||
mit Einzahlungen von | 5.000 € | |
mit Auszahlungen von | 930.000 € | |
und einem Finanzierungsmittelbedarf von | - 925.000 € | |
c) mit einem Finanzierungsmittelbedarf - Saldo aus a) und b) mit | - 720.000 € | |
d) Finanzierungstätigkeit | ||
mit Einzahlungen von | 930.000 € | |
mit Auszahlungen von | 267.750 € | |
und einem Finanzierungsmittelüberschuss von | 662.250 € | |
e) mit einer Änderung des Finanzierungsmittelbestands = Saldo aus c) und d) |
- 57.750 € | |
3. | mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von | 930.000 € |
4. | mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von | 325.000 € |
5. | mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite von | 200.000 € |
6. | Die Mehrjährige Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre bis 2028 wird festgestellt | |
7. | Festkostenumlage: Der Aufwand (Erfolgsplan) wird nach § 13 Absatz 1 der Verbandssatzung umgelegt. Es entfallen ca. 11.564 EUR auf 1 l/s Beteiligungsquote. |
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8. | Betriebskostenumlage: Der Aufwand (Erfolgsplan) wird nach § 13 Absatz 2 der Verbandssatzung entsprechend dem Wasserverbrauch umgelegt. Die Umlage beträgt ca. 0,5248 EUR/m³. |
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9. | Eigenvermögensumlage: Eine Erhebung ist nicht vorgesehen. | |
10. | Über die Umlagen erfolgt jährliche Abrechnung. Bis dahin werden dem Aufwand und Bedarf entsprechende Abschlagszahlungen auf die Umlagen erhoben. Die Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe den Umlagen hinzugerechnet. |
Rudersberg, den 22.11.2024
gezeichnet
Ahrens
Verbandsvorsitzende