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Wirtschaftsplan 2025

Zweckverband Wasserversorgung Berglen-Wieslauf Sitz Rudersberg

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Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 23.10.2024 über die Festsetzung des einstimmig beschlossenen Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2025 ist vom Regierungspräsidium Stuttgart (RP) mit Erlass vom 21.11.2024 bestätigt worden.

Der auf 930.000 EUR festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) und der auf 325.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurden genehmigt.

Der Wirtschaftsplan 2025 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Wirtschaftsplan des Zweckverbands Wasserversorgung Berglen-Wieslauf für das Wirtschaftsjahr 2025 wird wie folgt festgestellt:

1. im Erfolgsplan  
  mit Erträgen von 1.066.000 €
  mit Aufwendungen von 1.066.000 €
  und einem Jahresergebnis von - €
     
  im Liquiditätsplan  
  a) laufende Geschäftstätigkeit  
  mit Einzahlungen von 1.061.000 € 
  mit Auszahlungen von 856.000 €
  und einem Zahlungsmittelüberschuss von 205.000 €
     
  b) Investitionstätigkeit  
  mit Einzahlungen von  5.000 € 
  mit Auszahlungen von  930.000 €
  und einem Finanzierungsmittelbedarf von - 925.000 € 
     
  c) mit einem Finanzierungsmittelbedarf - Saldo aus a) und b) mit - 720.000 € 
     
  d) Finanzierungstätigkeit  
  mit Einzahlungen von 930.000 €
  mit Auszahlungen von 267.750 €
  und einem Finanzierungsmittelüberschuss von 662.250 €
     
  e) mit einer Änderung des Finanzierungsmittelbestands = 
Saldo aus c) und d) 
- 57.750 €
     
3. mit dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen von 930.000 €
     
4. mit dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von  325.000 €
     
5. mit dem Höchstbetrag der Kassenkredite von 200.000 €
     
6. Die Mehrjährige Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre bis 2028 wird festgestellt  
     
7. Festkostenumlage: Der Aufwand (Erfolgsplan) wird nach § 13 Absatz 1 der 
Verbandssatzung umgelegt. Es entfallen ca. 11.564 EUR auf 1 l/s Beteiligungsquote.
 
     
8. Betriebskostenumlage: Der Aufwand (Erfolgsplan) wird nach § 13 Absatz 2 der 
Verbandssatzung entsprechend dem Wasserverbrauch umgelegt. Die Umlage beträgt ca. 
0,5248 EUR/m³.
 
     
9. Eigenvermögensumlage: Eine Erhebung ist nicht vorgesehen.  
     
10. Über die Umlagen erfolgt jährliche Abrechnung. Bis dahin werden dem Aufwand 
und Bedarf entsprechende Abschlagszahlungen auf die Umlagen erhoben. Die 
Umsatzsteuer wird in gesetzlicher Höhe den Umlagen hinzugerechnet.
 

Rudersberg, den 22.11.2024
gezeichnet
Ahrens
Verbandsvorsitzende