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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 122 Grundbuchordnung

S068 – WBN777/87/2024

Hier finden Sie die signierte PDF-Datei. (157,4 KB)

Die Anlegung eines Grundbuchs fürdie Stadt Winnenden
 
als Eigentümerin hinsichtlich folgender bisher nicht im Grundbuch gebuchter Flurstücke der Gemarkung Winnenden steht bevor:

Flurstück Beschrieb Größe m²
79/1 Mühltorstraße, Verkehrsfläche 140
105 Seegartenstraße, Verkehrsfläche 2338
113/1 Seegartenstraße, Verkehrsfläche 54
150/4 Kirchgäßle, Verkehrsfläche 214
170/2 Schloß, Verkehrsfläche 22

Wegen des genauen Beschriebs und der Lage der Flurstücke wird auf die beim Amtsgericht Waiblingen Grundbuchamt einzusehenden Abschriften der Auszüge aus dem Liegenschaftskataster wie folgt verwiesen:

Flurstück Veränderungsnachweis Nr.
79/1 VN 1987/28, MU 1905 S. 106 sowie Primärkataster
105 VN 1983/3, MU 1926 S. 350, MU 1921 S. 312, MU 1908 S. 420, MU 1905 S. 94,
MU 1904 S. 38, MU 1903 S. 389
113/1 VN 1987/40, MU 1913 S. 262
150/4 VN 1987/28, MU 1960 S. 284, MU 1921 S. 230, MU 1905 S. 93 sowie Primärka-
taster
170/2 VN 1989/53, VN 1987/28, MU 1905 S. 104 sowie Primärkataster

Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags beruft sich die Stadt Winnenden auf den Besitz an diesen Grundstücken, deren tatsächliche Nutzung als öffentliche Wegegrundstücke sowie die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster.

Alle Personen, welche das Eigentum, beschränkt dingliche Rechte oder Eigentumsbeschränkungen an diesen Flurstücken in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb eines Monats vom Beginn des Aushangs dieser Bekanntmachung an bzw. bei Veröffentlichung im Amtsblatt innerhalb eines Monats ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Waiblingen Grundbuchamt anzumelden und hierbei das o.g. Aktenzeichen anzugeben. Einwendungen können zur Niederschrift des Grundbuchamts oder schriftlich erhoben werden.
 
 
Waiblingen, den 28.10.2024
 
 
gez. Knoche
Bezirksnotarin