Stadtplanung
Stadtplanung gehört zu den Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeinden. Die städtebauliche Entwicklung und Gestaltung der Stadt wird hier konzipiert und festgelegt. Zu den Aufgaben der Stadtplanung zählen unter anderem die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung, die Stadtentwicklungsplanung, die Stadtgestaltung und -erneuerung sowie die städtebauliche Beurteilung von öffentlichen und privaten Bauvorhaben.
Eine wichtige Aufgabe der Stadtplanung ist es die grundlegenden Ziele der Stadtentwicklung und -planung zu formulieren und die Umsetzung der vom Gemeinderat beschlossenen Ziele zu verfolgen. Im Stadtentwicklungskonzept "Winnenden 2020" sind diese Ziele in einer umfassenden ämterübergreifenden Gesamtplanung beschrieben. Hier sind die Planungsziele festgehalten, die die Stadt als Ganzes betreffen.
In informellen und verbindlichen Planungen wird unter anderem beschrieben, wie die Flächen in der Stadt genutzt werden. Sie geben Aussagen dazu, zu welchem Zweck Grundstücke genutzt werden dürfen, in welcher Form sie bebaut werden können und wo neue Straßen und Grünflächen entstehen.
Die verbindlichen Festlegungen werden im Flächennutzungsplan und in Bebauungsplänen zeichnerisch dargestellt und leiten sich aus den übergeordneten, rahmensetzenden Planungen und Konzepten ab. Die Stadtverwaltung und der Gemeinderat tragen dafür Sorge, dass einzelne Vorhaben dem Gesamtkonzept entsprechen und soweit als möglich dem Allgemeinwohl dienen.
Ein wichtiges Ziel der Stadtplanung besteht darin, Bauland für die weitere Entwicklung der Stadt zu sichern und zu erschließen. Dafür hat der Gemeinderat einzelne Bauflächenpotenziale in Winnenden und den Stadtteilen im Rahmen einer städtebaulichen Prüfung festgelegt.