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Sanierungsgebiete

Bei städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen geht es um eine wesentliche Verbesserung oder Umgestaltung eines Gebiets mit dem Ziel, die zu Beginn der Maßnahme vorhandenen Missstände auf Dauer zu beheben bzw. zu mindern. Für die Vorbereitung und Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen bildet das besondere Städtebaurecht des Baugesetzbuchs (§§ 136 – 164 b BauGB) die rechtliche und verfahrenstechnische Grundlage.

Die Stadt Winnenden hat seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts drei größere Sanierungsmaßnahmen im Stadtgebiet durchgeführt und inzwischen abgeschlossen. Wesentlicher Bestandteil der Sanierungsmaßnahmen „Stadtmitte I" und „Innenstadt II" war die Realisierung der Fußgängerzone in der oberen und unteren Marktstraße. Mit dem Sanierungsgebiet „Ortsmitte Birkmannsweiler“ wurde die Ortsmitte des Stadtteils Birkmannsweiler aufgewertet.

Aktuell sind die Sanierungsgebiete "Ehemalige B14" in Winnenden und "Nord-Ost" in Winnenden im Verfahren.

Zuständige Ansprechperson

Bei Fragen zu den laufenden Sanierungsmaßnahmen wenden Sie sich bitte an Herrn Schelian,
E-Mail: daniel.schelian@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-212.