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Flächennutzungsplan (FNP)

Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die langfristig geplanten Nutzungen (Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Flächen für die Landwirtschaft und den Naturschutz, u.a.) der Gemeindeflächen für einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren dar.

Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte Entwicklung des Gemeindegebiets und kennzeichnen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde. Da der Flächennutzungsplan die Grundlage für die Bebauungspläne bildet, wird er im Baugesetzbuch (BauGB) als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet.

Im Flächennutzungsplan selbst wird die beabsichtigte Bodennutzung flächenhaft und nicht parzellenscharf dargestellt, so dass noch kein Baurecht für ein Grundstück abgeleitet werden kann. Anders als beim Bebauungsplan kann der einzelne Bürger aus dem FNP auch keine Rechtsansprüche ableiten.

Ferner ist der Flächennutzungsplan die verwaltungsinterne Vorgabe für die nachfolgenden Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden.

Zu jedem Flächennutzungsplan muss eine Begründung beigefügt werden, die die Ziele, die Zwecke sowie die wesentlichen und die möglichen Auswirkungen der Planungen auf die Umwelt (Umweltbericht) umfasst.

Der Flächennutzungsplan und die Begründung können nach der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Regierungspräsidium) und der ortsüblichen Bekanntmachung (Amtsblatt) von jedem Interessierten eingesehen werden.

Die Stadt Winnenden stellt gemeinsam mit den Nachbargemeinden Berglen, Leutenbach und Schwaikheim den FNP auf. Der FNP kann während des Planungshorizonts von 10 - 15 Jahren geändert werden und somit aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Der FNP ist seit dem 06.07.2006 rechtswirksam.

Flächennutzungsplan (26,617 MB) des Gemeindeverwaltungsverbandes und der Gemeinde Berglen

Flächennutzungsplan (9,545 MB) der Großen Kreisstadt Winnenden

Flächennutzungsplan (4,701 MB) der Gemeinde Leutenbach

Flächennutzungsplan (3,265 MB) der Gemeinde Schwaikheim

Flächennutzungsplan (7,952 MB) der Gemeinde Berglen

Erläuterungsbericht (9,885 MB) Flächennutzungsplan

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Die rechtswirksamen Änderungen des Flächennutzungsplans, in einzelnen Teilbereichen, sind zu jedermanns Einsicht beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 306 während den regelmäßigen Dienststunden bereitgestellt.

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Nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) sind der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen, in der Regel bestehend aus Planteil, Begründung und sonstigen ausgelegten Unterlagen, der im Verfahren befindlichen Änderungen des Flächennutzungsplans online abrufbar.

Unter dem folgenden Link sind die im Verfahren befindlichen Änderungen des Flächennutzungsplans aufgelistet.

Im Verfahren befindliche Änderungen des Flächennutzungsplans