Gemeindeverwaltungsverband Winnenden
Untere Baurechtsbehörde für Leutenbach, Schwaikheim und Winnenden
Die Errichtung, der Abbruch und das Ändern baulicher Anlagen sowie die Nutzungsänderung erfordert eine Baugenehmigung, wenn kein verfahrensfreies Vorhaben (§ 50 LBO) vorliegt oder ein Kenntnisgabeverfahren (§ 51 LBO) durchzuführen ist.
Der Gemeindeverwaltungsverband Winnenden ist als untere Baurechtsbehörde sachlich zuständig für die Große Kreisstadt Winnenden sowie die Gemeinden Leutenbach und Gemeinde Schwaikheim.
Bauantrag in elektronischer Form über die Plattform „Virtuelles Bauamt BW“ einreichen
Auf der Seite digitaler Bauantrag finden Sie weitere Informationen zum digitalen Bauantrag.
Der Gemeindeverwaltungsverband Winnenden, untere Baurechtsbehörde für Leutenbach, Schwaikheim und Winnenden, akzeptiert neu eingegangene Bauanträge und sonstige baurechtliche Verfahren nur noch in elektronischer Form über die Plattform „Virtuelles Bauamt BW“.
Beachten Sie bitte unbedingt die Anleitungsschritte, welche auf der Seite virtuelles Bauamt veröffentlicht sind. Bei Nichtbeachtung muss der Bauantrag zurückgewiesen und von Ihnen neu gestellt werden.
„Virtuelles Bauamt BW“ für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden
Leistungen
Räumliche Zuständigkeiten und Ansprechpersonen
Die untere Baurechtsbehörde ist in Bezirke eingeteilt. Bitte wenden Sie sich an die für Ihr Bauvorhaben zuständigen Ansprechpersonen des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden, untere Baurechtsbehörde. Diese beantworten gerne alle Ihre Fragen rund um das Thema Bauen.
Winnenden (Kernstadt)
Vorzimmer
Sachbearbeitung
Bauverständige
Baukontrolleur
Schelmenholz und Breuningsweiler
Vorzimmer
Sachbearbeitung
Bauverständige
Baukontrolleur
Baach, Birkmannweiler, Bürg, Hanweiler und Höfen
Vorzimmer
Sachbearbeitung
Bauverständige
Baukontrolleur
Hertmannsweiler
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Bauverständige
Baukontrolleur
Gemeindegebiet der Gemeinden Leutenbach und Schwaikheim
Vorzimmer
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Bauverständige
Baukontrolleur
Außenbereich
Sprechzeiten des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden
Der Gemeindeverwaltungsverband Winnenden, untere Baurechtsbehörde für Leutenbach, Schwaikheim und Winnenden, ist zu den folgenden Sprechzeiten erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen jeder Art nur nach vorhergehender Terminvereinbarung möglich sind.