Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 122 Grundbuchordnung
S068 – WBN777/89/2024
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Die Anlegung eines Grundbuchs fürdie Stadt Winnenden
als Eigentümerin hinsichtlich folgender bisher nicht im Grundbuch gebuchter Flurstücke der Gemarkung Winnenden steht bevor:
Flurstück | Beschrieb | Größe m2 |
---|---|---|
2153 | Palmerstraße, Graben | 62 |
4038 | Buchenbach, Graben | 124 |
3972 | Seewiesen, Graben | 268 |
Wegen des genauen Beschriebs und der Lage der Flurstücke wird auf die beim Amtsgericht Waiblingen Grundbuchamt einzusehenden Abschriften der Auszüge aus dem Liegenschaftskataster wie folgt verwiesen:
Flurstück | Veränderungsnachweis Nr. |
---|---|
2153 | VN 1986/22, MU 1911 S. 314, MU 1897 S. 54, MU 1885/86 S. 246, MU 1882/83 S. 304 sowie Primärkataster |
4038 | VN 2004/55, VN 1987/40, MU 1913 S. 454 sowie Primärkataster |
3972 | MU 1967 S. 338 sowie Primärkataster |
Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags beruft sich die Stadt Winnenden auf die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, die Eintragung im Primärkataster und den Besitz an diesen Grundstücken bzw. deren Nutzung als öffentliche Straßen, Wege bzw. Gewässer.
Alle Personen, welche das Eigentum, beschränkt dingliche Rechte oder Eigentumsbeschränkungen an diesen Flurstücken in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb eines Monats vom Beginn des Aushangs dieser Bekanntmachung an bzw. bei Veröffentlichung im Amtsblatt innerhalb eines Monats ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Waiblingen Grundbuchamt anzumelden und hierbei das
o.g. Aktenzeichen anzugeben. Einwendungen können zur Niederschrift des Grundbuchamts oder schriftlich erhoben werden.
Waiblingen, den 22.10.2024
gez. Knoche
Bezirksnotarin