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Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 122 Grundbuchordnung

S068 – WBN777/89/2024

Hier finden Sie die signierte PDF-Datei. (147 KB)

Die Anlegung eines Grundbuchs fürdie Stadt Winnenden 
als Eigentümerin hinsichtlich folgender bisher nicht im Grundbuch gebuchter Flurstücke der Gemarkung Winnenden steht bevor:

Flurstück Beschrieb Größe m2
2153 Palmerstraße, Graben 62
4038 Buchenbach, Graben 124
3972 Seewiesen, Graben 268

Wegen des genauen Beschriebs und der Lage der Flurstücke wird auf die beim Amtsgericht Waiblingen Grundbuchamt einzusehenden Abschriften der Auszüge aus dem Liegenschaftskataster wie folgt verwiesen:

Flurstück Veränderungsnachweis Nr.
2153 VN 1986/22, MU 1911 S. 314, MU 1897 S. 54, MU 1885/86 S. 246, MU
1882/83 S. 304 sowie Primärkataster
4038 VN 2004/55, VN 1987/40, MU 1913 S. 454 sowie Primärkataster
3972 MU 1967 S. 338 sowie Primärkataster

Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags beruft sich die Stadt Winnenden auf die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, die Eintragung im Primärkataster und den Besitz an diesen Grundstücken bzw. deren Nutzung als öffentliche Straßen, Wege bzw. Gewässer.

Alle Personen, welche das Eigentum, beschränkt dingliche Rechte oder Eigentumsbeschränkungen an diesen Flurstücken in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb eines Monats vom Beginn des Aushangs dieser Bekanntmachung an bzw. bei Veröffentlichung im Amtsblatt innerhalb eines Monats ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Waiblingen Grundbuchamt anzumelden und hierbei das
o.g. Aktenzeichen anzugeben. Einwendungen können zur Niederschrift des Grundbuchamts oder schriftlich erhoben werden.
 
 
Waiblingen, den 22.10.2024
  
gez. Knoche
Bezirksnotarin