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Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) hilft Personen oder Familien mit geringem Einkommen, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Besonders für armutsgefährdete Risikogruppen wie Senioren oder Alleinerziehende kann ein solcher Nachweis hilfreich sein, um eine günstige Wohnung zu erhalten. Den Wohnberechtigungsschein können jene Gruppen, deren Einkommen unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegt, beantragen. Besonders Wohnungen die mit einer Belegungs- und Mietpreisbindung nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) gefördert wurden, dürfen nur an Personen oder Familien mit einem Wohnberechtigungsschein vergeben werden.

Zur Unterstützung und Generierung neuer sozialgebundener Wohnungen hat der Gemeinderat Winnenden das „Handlungskonzept soziales Wohnen in Winnenden“ beschlossen. Dieses sieht vor, dass Grundstückseigentümer für alle Wohnungsbauvorhaben in Winnenden, für die neues Baurecht geschaffen wird, ab einer zulässigen Geschossfläche von 500 m² auf mindestens 20 % der zulässigen Geschossfläche den sozialen Wohnungsbau unterstützen. Das Handlungskonzept ermöglicht der Stadt Winnenden somit den Bedarf an sozialgebundenen Wohnungen langfristig zu erhöhen.

Sollten Sie Fragen zum Wohnberechtigungsschein oder zum "Handlungskonzept soziales Wohnen in Winnenden" (HasoWo) haben, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Das Formular zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines erhalten Sie, im Rahmen der Öffnungszeiten, bei

Frau Oberer
Telefon (0 71 95) 1 31 69
Fax (0 71 95) 1 33 95
Raum 3. OG, Zimmer 304
Aufgaben

Wohnberechtigungsscheine

TypNameDatumGröße
pdf Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein.pdf (342 KB) 15.02.2022 342 KB
pdf Mitteilung des Vermieters (Zur Bescheinigung über die Wohnberechtigung) Online-Formular.pdf (15,9 KB) 29.10.2020 15,9 KB
pdf Merkblatt Wohnberechtigungsschein 2020.pdf (23,5 KB) 29.10.2020 23,5 KB