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Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“

Der Gemeindeverwaltungsverband Winnenden, untere Baurechtsbehörde für Leutenbach, Schwaikheim und Winnenden, akzeptiert neu eingegangene Bauanträge und sonstige baurechtliche Verfahren ab dem Stichtag 1. Oktober 2024 nur noch in elektronischer Form über die Plattform „Virtuelles Bauamt BW“. Das „Virtuelles Bauamt BW“ ist eine End-to-End-Lösung. Von der Antragsstellung, über die Beteiligung von Behörden, Bearbeitung des Vorgangs bis zur Bekanntgabe der Entscheidung erfolgen alle Verfahrensschritte digital. Im digitalen Vorgangsraum arbeiten Bauherr, Planverfasser, Fachbehörden, die im Verfahren gehört werden und die Baurechtsbehörde direkt und simultan am Bauantrag.

Beachten Sie bitte unbedingt die Anleitungsschritte in der nachfolgenden Anleitung. Bei Nichtbeachtung muss der Bauantrag zurückgewiesen und von Ihnen neu gestellt werden.

Anleitung - Erstellung eines Bauantrags ViBa BW (2,061 MB)

Schritt 1: BUND-ID Konto anlegen

WICHTIG: Für die Registrierung benötigen Sie eine E-Mail Adresse und für den Nachweis Ihrer Identität für die Online-Anträge ein BundID-Konto mit der Benutzung der Zugangsart „Online-Ausweis“ oder „ELSTER- Zertifikat“. Die Registrierung mit BENUTZERNAME & KENNWORT ist nicht ausreichend! Falls Sie sich in der Rolle des Entwurfsverfassers befinden, informieren Sie auch unbedingt Ihren Bauherren über die Registrierungshinweise! Falls dieser kein ausreichend zertifiziertes Konto besitzt, muss der Bauantrag erneut gestellt werden. (siehe Screenshot)

Alle Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Erstellung eines BUND-ID Kontos finden Sie über diesen Link:
Hilfreiche Informationen | BundID

Schritt 2: Bauantrag erstellen und Rolle vergeben

Mit dem folgenden Video des MLW geben wir Ihnen eine erste Schritt für Schritt Anleitung für die Benutzung des Virtuellen Bauamt BW.

BITTE BEACHTEN SIE IM VORNHEREIN DIESE ZWEI PUNKTE:

1. Sobald Sie auf die Schaltfläche "Bauantrag erstellen" geklickt haben, werden Sie aufgefordert einen Vorgangsname zu vergeben. Geben Sie hier zwingend einen Vorgangsnamen an, der Ihr Vorhaben eindeutig beschreibt. Der vorausgefüllte Name des Vorhabens ist nicht ausreichend! Im untenstehenden Bild sehen Sie den vorausgefüllten Namen, der geändert werden muss. Ihre eindeutiger Vorgangsname erleichtert die Übersichtlichkeit unserer Vorgangsliste. 

2. Bevor Sie als Entwurfsverfasser den Antrag abschließend freizeichnen, müssen Sie noch die Rolle des Bauherren über den Reiter "Zusammenarbeit" hinzufügen. Erst dann erhält Ihr Bauherr eine E-Mail zur Zusammenarbeit zu Ihrem Antrag. Nach Freigabe des Antrags durch die Bauherren, kann erfolgreich der Antrag eingereicht werden. 

Digitale Baugenehmigung: Tutorial für Antragssteller

Mit diesem Video erhalten Sie eine Schritt für Schritt Anleitung.

Anleitung ViBa BW für den Anwendungsfall Planverfasser, Stand: 6. Februar 2024 (1,483 MB)

Link zur Plattform "Virtuelles Bauamt BW"

https://bw.digitalebaugenehmigung.de/gvv-winnenden/

Schulungsangebot

Um die Verwendung der Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ bereits im Vorfeld zu üben, bietet das Fortbildungsinstitut IFBau regelmäßige Schulungen an. Die nächste Online-Schulung ist am 12. September 2024 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Ansprechperson

Bei Fragen zur Digitalisierung der Baurechtsbehörde wenden Sie sich bitte an den Projektleiter Digitalisierung Herrn Dach,
E-Mail: dominik.dach@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-46998.