Sanierungsgebiet "Nord-Ost"
Die Stadt Winnenden beabsichtigt in der Innenstadt ein neues Sanierungsgebiet aufzustellen. Mithilfe eines Sanierungsgebietes können sowohl die Stadt Winnenden wie auch Privatpersonen unter gewissen Voraussetzungen Städtebaufördermittel in Anspruch nehmen. Die Städtebauförderung stellt ein relativ komplexes Themengebiet dar, deshalb haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen beantwortet:
1. Liegt mein Grundstück in dem geplanten Sanierungsgebiet „Nord-Ost“?
Ob Ihr Grundstück in dem geplanten Sanierungsgebiet „Nord-Ost“ liegt, können Sie dem beigefügten vorläufigen Abgrenzungsplan entnehmen. Kleinere Anpassungen des Abgrenzungsplans sind zwar noch möglich, eine Verkleinerung des Gebietes ist jedoch äußert unwahrscheinlich.
Vorläufiger Abgrenzungsplan (302,4 KB)
2. Was ist ein „Sanierungsgebiet“ und wann tritt dieses in Kraft?
Ein Sanierungsgebiet ist ein durch den Gemeinderat festgelegtes Gebiet, in welchem städtebauliche Missstände behoben werden sollen. Die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchung. In diesem Zuge hat am 30.10.2024 eine Bürgerveranstaltung stattgefunden. Die Präsentation sowie ein Ergebnisprotokoll haben wir Ihnen anbei zur Verfügung gestellt.
Präsentation Bürgerveranstaltung vom 30.10.2024 (5,026 MB)
Ergebnisprotokoll der Bürgerveranstaltung vom 30.10.2024 (499,2 KB)
Aktuell befinden wir uns in der vorbereitenden Untersuchung (VU). Diese wird aktuell durch die Wüstenrot Haus und Städtebau GmbH ausgearbeitet. Erst wenn diese abgeschlossen ist, kann das Sanierungsgebiet förmlich festgelegt werden. Wir gehen davon aus, dass das Sanierungsgebiet im Frühjahr 2025 in Kraft treten wird. Über und den weiteren Fortschritt informieren wir Sie auf dieser Internetseite sowie über den Blickpunkt.
Mit förmlicher Festlegung des Sanierungsgebietes stehen sowohl der Stadt Winnenden wie auch jedem Privaten im Gebiet Fördermittel zur Verfügung. Die Fördergelder setzten sich aus Landesmitteln und städtischen Mitteln zusammen.
3. Wofür kann ich Fördermittel abrufen?
Sie als Privatperson haben die Möglichkeit, unter gewissen Voraussetzungen Fördermittel für Abbruch- oder Modernisierungsmaßnahmen an Ihrem Gebäuden zu erhalten. Zusätzlich ist eine erhöhte steuerliche Abschreibung möglich. Die Fördervoraussetzungen können Sie den beigefügten Flyern „Abbruch“ und „Modernisierung“ entnehmen.
Flyer Förderung von privaten Abbrüchen (2,193 MB)
Flyer Förderung von privaten Modernisierungsmaßnahmen (1,385 MB)
Unter gewissen Voraussetzungen ist eine Kombination von Fördermitteln möglich. Am interessantesten ist eine Kombination mit den BEG-Förderungen:
1. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
Kombination von Städtebauförderung und BEG-Förderung (BEG WG) Stand heute möglich!
2. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
Kombination von Städtebauförderung und BEG-Förderung (BEG NWG) Stand heute möglich!
3. Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Keine Kombination von Städtebauförderung und BEG Förderung (BEG EM) möglich! Einzelmaßnahmen, für die eine BEG-Förderung in Anspruch genommen werden soll, können nicht zusätzlich über die Städtebauförderung gefördert werden. Die Einzelmaßnahme kann dennoch Bestandteil der Modernisierungsvereinbarung sein, um die Möglichkeit der erhöhten steuerlichen Abschreibung nutzen zu können.
Soweit Sie konkrete Fragen zur Kombination der Städtebauförderung mit anderen Förderprogrammen haben, könne Sie sich gerne an die unten aufgeführten Ansprechpartner der Stadt Winnenden und der Wüstenrot Haus und Städtebau GmbH wenden.
4. Wie viele Städtebaufördermittel stehen für Privatpersonen zur Verfügung?
Der Stadt Winnenden wurde ein Förderrahmen von 1.166.667,00 € (= Finanzhilfe von 700.000 €) vom Land Baden-Württemberg bewilligt. Der bewilligte Förderrahmen ist jedoch nur als „Starthilfe“ zu sehen. In Summe plant die Stadt Winnenden mit einem Förderrahmen von über 8.000.000 €. Sobald sich die Projekte planerisch wie auch kostentechnisch konkretisieren, kann die Stadt Winnenden in jedem Jahr eine Aufstockung des Förderrahmens beim Land Baden-Württemberg beantragen.
5. Wie lange kann ich Fördermittel abrufen?
Das Sanierungsgebiet läuft bis zum 30.04.2033. Soweit erforderlich, kann eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums beantragt werden.
6. Rückfragen
Bei Rückfragen zum Sanierungsgebiet „Nord-Ost“ können Sie sich gerne bei uns melden:
Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
Frau Norina Flietel
Telefon: 07141 16-757282
E-Mail: norina.flietel@wuestenrot.de
Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH
Frau Verena Herwig
Telefon: +49 7141 16-757288
E-Mail: verena.herwig@wuestenrot.de
Stadt Winnenden
Herr Daniel Schelian
Telefon: 07195 13-212 |
E-Mail: Daniel.Schelian@winnenden.de