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18. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans

18. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen

Winnenden

18.FNP Änderung Kesselrain vom 05.09.2022

Verfahrensübersicht

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) am 14.12.2022 / 20.12.2022
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
    im Amtsblatt (§ 2 Abs. 1 BauGB)
am 22.12.2022
3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
    (§ 3 Abs. 1 BauGB)
vom 09.01.2023
bis 09.02.2023

Aktueller Verfahrensstand

1. Aufstellungsbeschluss

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 14.12.2022 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 20.12.2022 die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen beschlossen.

Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen.

Anlass für die Flächennutzungsplanänderung ist die starke Zunahme des Bedarfs an Pflegeleistungen. Die Sozialplanung des Rems-Murr-Kreises bemüht sich seit vielen Jahren um eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur, zuletzt wurde bei der Fortschreibung des Kreispflegeplans im Mai 2022 der sehr hohe Bedarf an weiteren Pflegeplätzen formuliert. Der Landkreis verfolgt dabei die Idee, Quartiere zu entwickeln, in denen sich verschiedene Wohnformen und Dienstleistungen zur Pflege wiederfinden. Für den Mittelbereich Waiblingen Fellbach ist eine Zunahme der Pflegeleistungsempfänger (alle Personen die Pflegeleistungen in Anspruch nehmen) von 9.248 Personen im Jahr 2025 auf 10.406 Personen bis zum Jahr 2035 (+12,5 %) prognostiziert. Für die Ambulante Pflege weist die Vorausrechnung eine Zunahme des Bedarfs von 1.803 Personen in 2025 auf 2.049 Personen in 2035 aus (+ 13,6 %). Für den vollstationären Pflegebedarf bedeutet dies im Mittelbereich Waiblingen Fellbach einen Anstieg von 2.351 Personen in 2025 auf 2.746 Personen im Jahr 2035 an Einrichtungsplätzen (+ 16,8 %). Die Anzahl der Pflegegeldempfänger (Personen die in der Häuslichkeit gepflegt werden) steigt von 5.091 Personen im Jahr 2025 auf 5.607 Personen im Jahr 2035 (+ 10,1 %). Setzet man die Orientierungswerte für die Bedarfsentwicklung der Pflegesparten für 2030 in Relation mit den Bestandszahlen im Jahr 2021 spricht die Sozialplanung des Rems-Murr-Kreises eine Empfehlung zum umfangreichen Ausbau aller Pflegesparten im Mittelbereich Waiblingen Fellbach aus.

Das Plangebiet grenzt im Nordosten an die Schorndorfer Straße, im Osten an bestehende Streuobstwiesen, im Süden an die Bebauung unterhalb der Petristraße und im Westen an die Wohngebäude im Wohngebiet "NATURE 8" sowie die Stellplatzfläche des Aldi-Marktes.

Die städtebauliche Voruntersuchung des Planungsbüros STEINHOFF / HAEHNEL ARCHITEKTEN GmbH, Stuttgart, vom 20. Juni 2022 wurde in öffentlicher Beratung in der Sitzung des Gemeinderates am 19. Juli 2022 vorgestellt. Das Nutzungskonzept für die am östlichen Siedlungsrand liegenden Grundstücke oberhalb der Schorndorfer Straße in Winnenden sieht die Nutzungen Pflegeheim, betreutes Wohnen, Pflege WG, Arztpraxis / Gesundheitssport, Kinderbetreuung und Mitarbeiterwohnungen vor. Die Erschließung erfolgt von innen über die bestehende Zufahrt zum Aldi-Markt. Vorgesehen sind sieben einzelne und miteinander verbundene Punkthäuser bzw. Gebäudekomplexe mit extensiv begrüntem Flachdach vor.

In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen sollen die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen werden:

-  Sonderbaufläche "Kesselrain Erweiterung" in Winnenden (0,94 ha)

Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 05.09.2022 im Maßstab 1:5.000.

Der Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Das BauGB sieht in § 3 Abs. 1 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung findet für das vorstehend genannte Änderungsverfahren in Form einer öffentlichen Planauslage bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbands, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 306, in der Zeit

09.01.2023 bis einschließlich 09.02.2023

während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr, statt.

Für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden findet die öffentliche Planauslage ergänzend

beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus, Rathausplatz 1, Kämmerei, Zimmer 3.06, während den folgenden Dienststunden:

Montag:          08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:       08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag:           08:00 - 12:00 Uhr

und beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2, Bauamt, Zimmer 1/26, während den folgenden Dienststunden:

Montag:          08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:       08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:       14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:  08:00 - 12:00 Uhr

statt.

Für die Gemeinde Berglen findet die Öffentlichkeitsbeteiligung auch in Form einer öffentlichen Planauslage beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Berglen, 73663 Berglen, Rathaus Oppelsbohm, Eingang Beethovenstraße 20, Zwischengebäude, im Flurbereich des EG, in der Zeit

vom 09.01.2023 bis einschl. 09.02.2023

während den folgenden Dienststunden:

Montag, Dienstag und
Donnerstag:                      08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:                          08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag:                             08:30 - 12:00 Uhr

statt.

Der Öffentlichkeit wird dabei Gelegenheit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie zur Einsichtnahme in die Planunterlagen gegeben. Es besteht ferner die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Stellungnahmen können innerhalb des oben genannten Zeitraums schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Winnenden, Stadtentwicklungsamt, Torstraße 10, Zimmer 306, abgegeben werden.

Planunterlagen zum Download

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zur 18. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.