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Öffentlich Bekanntmachung gemäß § 122 Grundbuchordnung

AZ: S068 – WBN777/222/2023

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Die Anlegung eines Grundbuchs für 
die Stadt Winnenden 
als Eigentümerin hinsichtlich des folgenden bisher nicht im Grundbuch gebuchten Flurstücks der Gemarkung Winnenden steht bevor:
Flst. 34/1; Untere Sackstraße, Graben -: 22 m²
Wegen des genauen Beschriebs und der Lage der Flurstücke wird auf die beim Amtsgericht Waiblingen – Grundbuchamt einzusehenden Abschriften der Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sowie aus dem Primärkataster, der Veränderungsnachweise Nr. 1984/17 sowie 1992/5 und des Fortführungsnachweises Nr. 2018/48 verwiesen.

Zur Glaubhaftmachung ihres Antrags beruft sich die Stadt Winnenden auf die Auszüge aus dem Liegenschaftskataster sowie die Eintragung im Primärkataster.

Alle Personen, welche das Eigentum, beschränkt dingliche Rechte oder Eigentumsbeschränkungen an diesem Flurstück in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb eines Monats vom Beginn des Aushangs dieser Bekanntmachung an bzw. der Veröffentlichung im Amtsblatt innerhalb eines Monats ab Veröffentlichung beim Amtsgericht Waiblingen Grundbuchamt anzumelden und hierbei das o.g. Aktenzeichen anzugeben. 

Einwendungen können zur Niederschrift des Grundbuchamts oder schriftlich erhoben werden.

Waiblingen, den 8. Dezember 2023

Gez. Knoche
Bezirksnotarin