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Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit den §§ 2 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung am 31.01.2023 folgende Satzung beschlossen: (77,8 KB)

§ 1 
Aufhebung der Satzung 
Die Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer vom 25.09.2018 wird aufgehoben.

§ 2 
Inkrafttreten 
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2023 in Kraft.

A u s g e f e r t i g t:

Winnenden, den 02. Februar 2023

Hartmut Holzwarth 
Oberbürgermeister

Hinweis zur vorstehenden Satzung nach§ 4 Abs. 4 GemO: 
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres nach der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt Winnenden geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind