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Behinderung

Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

Trotz der Aufgliederung in unterschiedliche Zuständigkeiten sind alle Rehabilitationsträger (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) zur engen Zusammenarbeit verpflichtet.

Zu den Verfahren und Dienstleistungen

Freigabevermerk

26.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg