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Öffentliche Bekanntmachungen

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung, hat der Gemeinderat der Stadt Winnenden am 27. September 2022 die Neufassung der Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung (461,7 KB) beschlossen.

Abgrenzungsplan zur Satzung des Bebauungsplans "Körnle Erweiterung" in Winnenden
Meldung vom 27. September 2023

Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans "Körnle Erweiterung" in Winnenden und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) zu diesem Bebauungsplan sowie öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften (ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB)

Zur signierten PDF gelangen Sie hier. (366,4 KB )
Meldung vom 31. Juli 2023

Feststellung des Jahresabschlusses 2021 des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden

Die Feststellung umfasst: 1. Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2021 wird wie folgt festgestellt:   Gesamtergebnisrechnung: Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge 902.762,23 € Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen 1.003.437,26 € Ordentliches Ergebnis -100.675,03 €     Sonderergebnis 0,00 € Gesamtergebnis -100.675,03 €   Nachrichtlich: Minderung des Basiskapitals                                                                                          22.842,27 €   Gesamtfinanzrechnung : Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 822.235,75 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.010.759,10 € Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit -188.523,35 €     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 0,00 € Saldo aus Investitionstätigkeit 0,00 € Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf -188.523,35 € Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Saldo aus Finanzierungstätigkeit 0,00 € Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres -188.523,35 € Überschuss/Bedarf an haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen   -14.142,49 € Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln -202.665,84 € Endbestand an Zahlungsmitteln 1.229.444,09 €   2. Die Vermögensrechnung / Bilanz des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden wird wie folgt festgestellt:   Die Vermögensrechnung/Bilanz wird auf 31.12.2021 wie folgt festgestellt: Die Vermögensrechnung zum 31.12.2021 umfasst eine Bilanzsumme von 2.398.729,67 €.   Davon entfallen auf der Aktivseite unter Immaterielle Vermögensgegenstände   das Sachvermögen   das Finanzvermögen 3.074,17 € 975.835,35 € 1.419.820,15 € Davon entfallen auf der Passivseite unter das Basiskapital 840.688,88 € die Rücklagen 537.823,98 € die Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses   die Sonderposten 0,00 € 975.835,35 € das Ergebnis des laufenden Jahres 0,00 € die Verbindlichkeiten 44.136,86 € die passiven Rechnungsabgrenzungsposten 244,60 €
Meldung vom 18. Juli 2023

Aufhebungsbeschluss vom 12.07.2023

  Hiermit tritt im Flurbereinigungsverfahren Leutenbach/Winnenden (B14) der Feststellungsbeschluss vom 10.01.2008, beruhend auf § 32 Flurbereinigungsgesetz i. d. F. vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), außer Kraft.   Begründung: Das Landratsamt -untere Flurbereinigungsbehörde- Rems-Murr-Kreis hat mit dem Feststellungsbeschluss vom 17.11.2022 die Ergebnisse der Wertermittlung für das ganze Flurbereinigungsgebiet des Verfahrens Leutenbach/Winnenden (B 14) aktualisiert und erneut öffentlich bekanntgegeben. Der Feststellungsbeschluss vom 17.11.2022 ist unanfechtbar und ersetzt somit den Feststellungsbeschluss vom 10.01.2008.
Meldung vom 13. Juli 2023

E I N L A D U N G zur Sitzung des GEMEINDERATES

T A G E S O R D N U N G :    1  Bürgerfragestunde      2  Erhöhung der Barzuschüsse für die Musik- und Kunstschule      3  Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement"      4  Vergabe von Agenturleistungen zur Durchführung des City-Treffs in den Jahren 2024-2026      5  Bedarfsplanung Schulkindbetreuung      6  Weiterführung der Aufstockung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflegepersonen durch die Stadt Winnenden      7  Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden T A G E S O R D N U N G :    1  Bürgerfragestunde      2  Erhöhung der Barzuschüsse für die Musik- und Kunstschule      3  Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement"      4  Vergabe von Agenturleistungen zur Durchführung des City-Treffs in den Jahren 2024-2026      5  Bedarfsplanung Schulkindbetreuung      6  Weiterführung der Aufstockung der laufenden Geldleistung für Kindertagespflegepersonen durch die Stadt Winnenden      7  Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die vorschulischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Winnenden