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20. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans

20. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen

Berglen-Oppelsbohm

20. FNP Änderung Vordere Bruckäcker vom 24.04.2023

Verfahrensübersicht

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) am 19.07.2023 / 11.07.2023
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
    im Amtsblatt (§ 2 Abs. 1 BauGB)
am 27.07.2023
3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
    (§ 3 Abs. 1 BauGB)
vom 07.08.2023
bis 07.09.2023

Aktueller Verfahrensstand

1. Aufstellungsbeschluss

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 19.07.2023 und der Gemeinderat Berglen am 11.07.2023 die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglein in Teilbereichen beschlossen.

Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen.

Die Gemeinde Berglen plant die Ausweisung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs für die Nahversorgung im Ortsteil Oppelsbohm. Der geplante Lebensmittelmarkt soll den Einkaufsstandort Berglen insgesamt stärken. Der Standort liegt am nördlichen Ortsrand verkehrsgünstig nahe der Johann-Sebastian-Bach-Straße (K 1915) und wird über die Naumannstraße erschlossen. Auf dem rd. 0,75 ha großen geplanten Baugrundstück soll ein Lebensmittelvollsortimenter mit ca. 1.315 m² Verkaufsfläche entstehen. Die Lager- und Nebenflächen sind mit einer Fläche von rd. 600 m² geplant und rd. 80 Stellplätze sollen errichtet werden.

Das Plangebiet für die Flächennutzungsplanänderung grenzt im Norden an landwirtschaftliche Flächen, im Osten an die Johann-Sebastian-Bach-Straße (K 1915), im Süden an die Bebauung an der Naumannstraße und im Westen an landwirtschaftliche Flächen.

In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen sollen die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen werden:

  • Sonderbaufläche "Großflächiger Einzelhandelsbetrieb Vordere Bruckäcker“ in Berglen-Oppelsbohm (0,57 ha)
  • Sonstige überörtliche und örtliche Verkehrsfläche (0,06 ha)

Aus dem am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die Sonderbaufläche "Bauhof" in Berglen-Oppelsbohm herausgenommen und als Fläche für die Landwirtschaft (Bestand) (0,36 ha) dargestellt.

Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 24.04.2023 im Maßstab 1:5.000.

Der Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht in § 3 Abs. 1 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung besteht aus einer öffentlichen Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und einer allgemeinen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).

Für den Gemeindeverwaltungsverband erfolgt diese Öffentlichkeitsbeteiligung für das vorstehend genannte Verfahren durch eine digitale Einsichtnahme der Planungsunterlagen

vom 07.08.2023 bis einschließlich 07.09.2023

Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden.

Des Weiteren beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus, Rathausplatz 1, Bauamt,1. OG, Zimmer 1.03, während den folgenden Dienststunden:

Montag:          08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:       08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag:           08:00 - 12:00 Uhr

und beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2, Bauamt, Zimmer 1/26, während den folgenden Dienststunden:

Montag:          08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:       08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:       14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:  08:00 - 12:00 Uhr

Für die Gemeinde Berglen erfolgt diese Öffentlichkeitsbeteiligung für das vorstehend genannteVerfahren durch eine digitale Einsichtnahme der Planungsunterlagen

vom 07.08.2023 bis einschl. 07.09.2023

unter der Internetadresse https://www.berglen.de/leben-wohnen/bauen-und-umwelt/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.

Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Berglen, 73663 Berglen, Rathaus Oppelsbohm, Eingang Beethovenstraße 20, Zwischengebäude, im Flurbereich des EG, während den folgenden Dienststunden:

Montag, Dienstag und
Donnerstag:                      08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:                          08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag:                             08:30 - 12:00 Uhr

eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Planunterlagen zum Download

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zur 20. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.