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19. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans

19. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen

Schwaikheim

Südl. der Ludwigsb. Str.
Einzelhandel Ludwigsb. Str.
Sport- u. Freizeiteinr.

Verfahrensübersicht

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) am 14.12.2022 / 20.12.2022
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
    im Amtsblatt (§ 2 Abs. 1 BauGB)
am 22.12.2022
3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) vom 09.01.2023
bis 09.02.2023

Aktueller Verfahrensstand

1. Aufstellungsbeschluss

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 14.12.2022 und der Gemeinderat der Gemeinde Berglen am 20.12.2022 die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen beschlossen.

Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen.

Anlass für die Flächennutzungsplanänderungen sind die Darstellung einer gemischten Baufläche südlich der Ludwigsburger Straße und die Darstellung von zwei Sonderbauflächen, zum einen mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandelsbetrieb Ludwigsburger Straße und zum anderen mit der Zweckbestimmung Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Die Gemeinde Schwaikheim prüft zur Verbesserung der Nahversorgungssituation im Gemeindegebiet einen Standort für einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb südlich der Ludwigsburger Straße auszuweisen, der ausschließlich der Grundversorgung dient. Ein Standort südlich der Ludwigsburger Straße würde die Nahversorgungssituation im südöstlichen Siedlungsbereich des Gemeindegebiets verbessern. Großflächige Einzelhandelsbetriebe sind vor dem Hintergrund der (verbindlichen) Ziele der Regional- und Landesplanung zu beurteilen. Darüber hinaus sind die Vorhaben im Rahmen eines noch einzuleitenden Bebauungsplanverfahrens hinsichtlich der städtebaulichen Ziele der Gemeinde Schwaikheim zu bewerten. Ziel ist die Entwicklung der Nahversorgung im Lebensmittelbereich im Gemeindegebiet gesamthaft zu betrachten.

Neben den bestehenden Sport- und Freizeiteinrichtungen im Gemeindegebiet prüft die Gemeinde Schwaikheim südlich der Ludwigsburger Straße, im Anschluss an den bestehenden Siedlungsrand westlich der Kelterstraße, eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Sport- und Freizeiteinrichtungen auszuweisen. Der Ausbau wohnortnaher Sport- und Freizeitangebote ist ein wichtiges städtebauliches Ziel der Gemeinde Schwaikheim. Die geplanten Sportanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden. Im Rahmen eines noch einzuleitenden Bebauungsplanverfahrens sind technische und bauliche Schallschutzmaßnahmen zu konkretisieren.

Die Plangebiete für die Flächennutzungsplanänderungen befinden sich südlich der Ludwigsburger Straße und östlich des bestehenden Siedlungsrands westlich der Kelterstraße.

In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen sollen die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen werden:

  • Gemischte Baufläche "Südlich der Ludwigsburger Straße" in Schwaikheim (3,47 ha)
  • Sonderbaufläche "Großflächiger Einzelhandelsbetrieb Ludwigsburger Straße" in Schwaikheim (0,51 ha)
  • Sonderbaufläche "Sport- und Freizeiteinrichtungen" in Schwaikheim (0,63 ha)

Maßgebend sind die vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigten Lagepläne vom 26.09.2022 im Maßstab 1:5.000.

Der Aufstellungsbeschluss für die Fortschreibung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

2. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Das BauGB sieht in § 3 Abs. 1 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung findet für das vorstehend genannte Änderungsverfahren in Form einer öffentlichen Planauslage bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbands, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 306, in der Zeit

vom 09.01.2023 bis einschließlich 09.02.2023

während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr, statt.

Für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden findet die öffentliche Planauslage ergänzend

beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus, Rathausplatz 1, Kämmerei, Zimmer 3.06, während den folgenden Dienststunden:

Montag:        08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:      08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag:         08:00 - 12:00 Uhr

und beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2, Bauamt, Zimmer 1/26, während den folgenden Dienststunden:

Montag:        08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:      08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:      14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:  08:00 - 12:00 Uhr

statt.

Für die Gemeinde Berglen findet die Öffentlichkeitsbeteiligung auch in Form einer öffentlichen Planauslage beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Berglen, 73663 Berglen, Rathaus Oppelsbohm, Eingang Beethovenstraße 20, Zwischengebäude, im Flurbereich des EG, in der Zeit

vom 09.01.2023 bis einschließlich 09.02.2023

während den folgenden Dienststunden:

Montag, Dienstag und
Donnerstag:                      08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:                          08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag:                             08:30 - 12:00 Uhr

statt.

Planunterlagen zum Download

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zur 19. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.