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Zukünftige Wahltermine

  • Bundestag: voraussichtloch vorgezogen auf 23. Februar 2025
  • Landtagswahl (Frühjahr 2026)

Bundestagswahl 2025

Wichtige Informationen für Wählerinnen und Wähler

Die nächste Bundestagswahl findet voraussichtlich am 23. Februar 2025 statt. 
 
Nach der Auflösung des 20. Deutschen Bundestags finden die nächsten Wahlen nicht wie ursprünglich geplant am 28. September 2025 statt, sondern bereits am 23. Februar 2025. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, ihre Stimme 
abzugeben und somit aktiv an der Gestaltung der politischen Zukunft Deutschlands 
teilzunehmen.


Die Wahlbenachrichtigungen werden Mitte Januar an die Wahlberechtigten zugestellt.



Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am 
Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Zudem müssen sie seit mindestens drei 
Monaten in Deutschland wohnen oder hier gemeldet und in einem Wählerverzeichnis eingetragen sein. Sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.



Wie viele Stimmen sind zu vergeben?
Bei der Bundestagswahl haben die stimmberechtigten Personen zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei.
 
 

Nummer Wahllokal Barrierefreiheit
10-001 Rathaus, Torstraße 10, Seiteneingang rollstuhlgerecht
10-002 Grundschule Hungerberg, Hungerbergstr. 93
Aufenthaltsraum
rollstuhlgerecht
10-003 Kastenschule, Bahnhofstr. 43 rollstuhlgerecht
10-004 Hermann-Schwab-Halle, Albertviller Straße 11 rollstuhlgerecht
10-005 Haus der Jugend, Mühltorstraße 25 rollstuhlgerecht
10-006 Pflegezentrum Haus im Schelmenholz,
Forststr. 45
rollstuhlgerecht
10-007 Maximilian-Kolbe-Haus, Buchenhain 33 rollstuhlgerecht
10-008 Vereinsraum Hanweiler, Ruländerstr. 14 nicht barrierefrei
10-009 Altes Rathaus Breuningsweiler, Sonnenbergstraße 10 rollstuhlgerecht
10-010 Gemeindehalle Höfen, Talstraße 15 rollstuhlgerecht
10-011 Rathaus Baach, Baacher Hauptstr. 23 nicht barrierefrei
10-012 Kirche Bürg, Panoramaweg 6 rollstuhlgerecht
10-013 Feuerwehrgerätehaus Hertmannsweiler,
Kiefernstr. 19
rollstuhlgerecht
10-014 Gretel-Nusser-Kindergarten, Weidenstr. 34 nicht barrierefrei
10-015 Buchenbachhalle, Jahnstraße 26 rollstuhlgerecht
10-016 Paul-Schneider-Haus, Rotweg 15 rollstuhlgerecht

Wie wird Briefwahl beantragt?
Sofern Sie Briefwahl beantragen wollen, fordern Sie die Unterlagen bitte nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung zeitnah an. Sobald die Stimmzettel dem Wahlamt vorliegen, werden diese umgehend an Sie versandt. Nach heutigem Stand wird dies Anfang Februar der Fall sein.
 
Die Briefwahlunterlagen können ganz einfach online oder postalisch beim Wahlamt der Stadt Winnenden angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann per Post zugestellt. Der Stimmzettel kann zuhause ausgefüllt werden und nach Stimmabgabe portofrei an das Rathaus der Stadt Winnenden zurückgesendet bzw. im Briefkasten, Torstraße 10, eingeworfen werden.
 
Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Wahlbüro abgeholt werden. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, direkt im Rathaus in der Wahlkabine zu wählen und Ihre Stimmabgabe in die Wahlurne einzuwerfen.
 
 
Durch die vorgezogenen Bundestagswahlen gibt es kürzere Fristen. Bitte beachten Sie deshalb folgendes:
 
Sofern Sie Briefwahl beantragen wollen, machen Sie dies bitte zeitnah, damit Ihnen die Unterlagen noch rechtzeitig zugestellt werden können. Berücksichtigten Sie außerdem die Postlaufzeiten beim Rückversand. Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 23. Februar 2025 um 18.00 Uhr im Rathaus, Torstraße 10, eingegangen sein.

Wahlergebnisse

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