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Allgemeinverfügung 1. Mai

Hier gelangen Sie zur signierten PDF (148,6 KB) der amtlichen Bekanntmachung.

An alle Personen, die sich in dem durch nachstehende Allgemeinverfügung beschriebenen Bereich aufhalten:

Mai in Winnenden-Hanweiler, Ortsrand Richtung Korb
Verbot des Mitführens und Verwendens von Verstärkeranlagen
 
 
                  Nach §§ 1 und 3 des Polizeigesetzes (PolG) für Baden-Württemberg erlässt die Stadt Winnenden als Ortspolizeibehörde folgende

ALLGEMEINVERFÜGUNG

Lageplan (Quelle Bürger GIS)

über das Verbot des Mitführens und Verwendens von Verstärkeranlagen im öffentlichen Bereich in Winnenden-Hanweiler, Weinstraße zwischen Einmündung Trollingerstraße und Gemarkungsgrenze am Mittwoch, 1. Mai 2024. 
1. Im öffentlichen Bereich der Weinstraße zwischen der Einmündung Trollingerstraße bis zur Gemarkungsgrenze am Ortsrand (Nähe Buswendeschleife) ist das Mitführen und Verwenden von Verstärkeranlagen untersagt. Das Verbot umfasst nicht Musikinstrumente, Radios oder andere elektro-akustische Geräte.
2. Der beigefügte Lageplan ist Bestandteil dieser Allgemeinverfügung.
3. Die sofortige Vollziehung der in Ziffer 1 genannten Verbote wird Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die in Ziffer 1 genannten Verbote wird die Beschlagnahme bzw. Sicherstellung durch unmittelbaren Zwang
 
4. Diese Allgemeinverfügung gilt am Mittwoch, den 1. Mai

Die Begründung liegt während der Öffnungszeiten im Rathaus Winnenden, Zimmer 012 (Erdgeschoss) zur Einsichtnahme aus.

Winnenden, 29. April 2024

Haas
Bürgermeister


Lageplan (Quelle BürgerGIS):