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Öffentliche Bekanntmachung Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet „Nord-Ost“ in Winnenden

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Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14.05.2024 den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen für das Sanierungsgebiet „Nord-Ost“ in Winnenden gemäß § 141 Abs. 3 Baugesetzbuch wie folgt beschlossen:

1. Das Gebiet „Nord-Ost“ wurde als städtebauliches Problemgebiet ermittelt. Der Gemeinderat beschließt deshalb zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit, vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Gebiet „Nord-Ost“ durchführen zu lassen.

2. Das Untersuchungsgebiet ist im Lageplan vom 25.04.2024 umgrenzt, dieser Plan wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

3. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auf die Auskunftspflicht nach § 138 Baugesetzbuch (BauGB) hinzuweisen. Der Lageplan ist im Rathaus Winnenden, Zimmer 302, Torstraße 10, 71364 Winnenden vom 24.05.2024 bis 07.06.2024 ausgelegt und kann dort zu folgenden Dienststunden eingesehen werden:

Montag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 
Dienstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen 
Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 15:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr 
oder nach Vereinbarung (Ansprechpartner: Herr Schelian,
E-Mail: daniel.schelian@winnenden.de, Tel.: 07195/13-212).

Gemäß § 141 Abs. 3 BauGB wird dieser Beschluss hiermit bekannt gemacht.

Hinweise: 
 
1. Der Beschluss über vorbereitende Untersuchungen ist nicht gleichbedeutend mit der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets. Dieses bedarf einer besonderen Sanierungssatzung.

2. Auskunftspflicht nach § 138 BauGB: 
Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte, sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Stadt Winnenden oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich sind. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen, erhoben werden (§ 138 Abs. 1 BauGB). Verweigert ein Auskunftspflichtiger die Auskunft kann ein Zwangsgeld wiederholt angedroht und festgesetzt werden (§ 138 Abs. 4 i.V.m. § 208 Satz 2 bis 4 BauGB).

3. Mit der Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen ist die Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH, Ludwigsburg, beauftragt.

Stadt Winnenden, den 17.05.2024

Hartmut Holzwarth
- Oberbürgermeister -