Änderung der Weinbergsrolle gem. Weinbergslagenverordnung vom 6. April 1971 (GBl. S. 157), zuletzt geändert durch Artikel 185 der Verordnung v. 23. Februar 2017 (GBl.S. 99,119) und dem Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2021
Änderung des Bereichs „Remstal – Stuttgart“ in „Remstal“
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Das Regierungspräsidium Stuttgart beabsichtigt auf Antrag der Schutzgemeinschaft gU Württemberg gemäß § 11 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Nr. 2 der Weinbergslagenverordnung (WeinLaV BW) den bisherigen Bereich
„Remstal – Stuttgart“in den Bereich„Remstal“
umzubenennen.
Die Ausfertigung der Flurkarten der im Gebiet der Stadtverwaltung Winnenden betroffenen bestockten bzw. bei der weinbaukarteiführenden Stelle zur Bestockung gemeldeten Flurstücke sind von Freitag, 07. März, bis Freitag, 21. März 2025, bei nachfolgend genannter
Stelle ausgelegt:
Stadtverwaltung Winnenden
Amt für öffentliche Ordnung
Zimmer 012, EG
Torstraße 10
71364 Winnenden
Sprechzeiten: Montag und Dienstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr, Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach tel. Vereinbarung unter Telefonnummer:
07195-13-181 (Frau Claudia Margalef).