Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2025/2026

Kinder, die im nächsten Kindergartenjahr eine kommunale oder kirchliche Kindertageseinrichtung besuchen wollen, sollten bis Donnerstag, 27. März 2025, angemeldet werden.
Diese Möglichkeit sollte für die Kinder wahrgenommen werden,
- die noch im August 2025 3 Jahre alt werden, oder schon älter sind und noch nicht für einen Kindergartenplatz angemeldet wurden
oder
- die bis August 2026 3 Jahre alt werden.
Neben Kindertageseinrichtungen mit einer täglichen Öffnungszeit von 6 Stunden (30 Stunden pro Woche) bieten einzelne Einrichtungen auch flexible Öffnungszeiten an. In diesen Kinderhäusern (Kinderhaus Schafweide, Kinderhaus Burgeräcker, Kinderhaus Seewasen, Kinderhaus Adelsbach, Kinderhaus Koppelsbach) ist eine Ganztagesbetreuung mit Mittagessen möglich. Im Gretel-Nusser-Kinderhaus werden Betreuungszeiten von 30 oder 35 Stunden in der Woche angeboten. Der Waldkindergarten in Breuningsweiler bietet Öffnungszeiten von 6 Stunden täglich an. Im Kinderhaus Birkmannsweiler II und dem Albert-Schweitzer-Kindergarten können Kinder von 7.00-14.00 Uhr und im Kindergarten Breuningsweiler von 7.30-14.30 Uhr betreut werden.
Außerdem unterhält die Stadt Winnenden Kleinkindgruppen (Krippen) für Kinder von 1 – 3 Jahren. Diese befinden sich in den Kinderhäusern Baach, Birkmannsweiler II, Körnle I und Koppelsbach. In der letzt genannten Einrichtung gibt es zudem die Betreuungsmöglichkeit von vier Stunden täglich. Ansonsten gibt es die Krippe Striebelsee im Wohngebiet Hungerberg. Die kirchlichen Träger bieten Kleinkindbetreuungen im Kindergarten Hertmannsweiler, Marie-Huzel-Kindergarten, Sankt Martin Kindergarten, Maximilian-Kolbe-Kindergarten mit einer Betreuung bis zu 7 Stunden in der Krippe und im Kindergarten an.
Ganztagesbetreuungen in der Kleinkindgruppe sind im Kinderhaus Schafweide, Kinderhaus Seewasen, Kinderhaus Adelsbach, Kinderhaus Burgeräcker, in der Krippe Schloß Winnenden, in den Rems-Murr-Kliniken in der Krippe Zipfelbach und unter der kirchlichen Trägerschaft im Paul-Schneider-Kindergarten möglich.
Zusätzlich können 2-Jährige in altersgemischten Gruppen betreut werden. Dies wird bei den kirchlichen Einrichtungen im Christophorus Kindergarten angeboten. Beim städtischen Träger befindet sich eine altersgemischte Gruppe im Kinderhaus Pfützen und im Kindergarten Breuningsweiler.
Weitere Informationen über alle Winnender Kindertageseinrichtungen erhalten Sie im Internet unter www.winnenden.de, Bildung & Betreuung, Kindertageseinrichtungen.
Über den Verein Tageseltern Winnenden und Umgebung e.V., Mühltorstr. 25, Winnenden wird eine Betreuung durch Tagespflegepersonen als flexible Möglichkeit, um Kind(er) und Beruf miteinander zu vereinbaren, angeboten. Nähere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 07195/9793-78 oder unter www.tageseltern-winnenden.de.
Die Anmeldungen für alle kirchlichen und städtischen Kindertageseinrichtungen sollten bis Donnerstag, 27. März 2025, erfolgt sein. Selbstverständlich können Eltern ihre Kinder – nach vorheriger Terminabsprache im Kindergarten – das ganze Jahr über in den entsprechenden Kindertageseinrichtungen oder direkt beim jeweiligen Träger anmelden.
Die Anmeldungen können im Hinblick auf den späteren Grundschulbesuch wohnortnah oder in jeder anderen Kindertageseinrichtung der Stadt Winnenden vorgenommen werden, z.B. wenn die dortigen Öffnungszeiten oder das entsprechende pädagogische Konzept den Wünschen der Eltern eher entsprechen.
Voraussetzung für die Anmeldung Ihres Kindes ist der Wohnsitz in Winnenden. Kinder aus den umliegenden Gemeinden bzw. anderen Städten können nur in Ausnahmefällen aufgenommen werden. In Kindertageseinrichtungen mit besonderen pädagogischen Konzepten, wie dem Waldkindergarten oder der Winnender Kinderstube (Waldorfkindergarten) ist dies möglich, sofern freie Plätze vorhanden sind.
Die Anmeldeformulare für die städtischen Einrichtungen sind an der Info-Theke im Rathaus und beim Amt für Jugend und Familien im Zimmer 113, 114 und 109 erhältlich und können auch dort wieder abgegeben werden. In den Kindertageseinrichtungen sind ebenfalls Anmeldungen vorhanden. Außerdem finden Sie das Anmeldeformular im Internet unter www.winnenden.de, Bildung & Betreuung, Kindertageseinrichtungen, Anmeldung.
Bei den kirchlichen Trägern liegen die Anmeldeunterlagen in den Kindertageseinrichtungen vor oder sind zum Teil auf der Homepage der jeweiligen Einrichtung oder des Trägers zu finden.
Die Vergabe der Kindergartenplätze durch das Amt für Jugend und Familien der Stadt Winnenden und der kirchlichen Kindergartenträger erfolgt nach folgenden Kriterien:
1. Alter des Kindes
2. Geschwisterkind in der Einrichtung
3. die räumliche Nähe des Kindergartens zur Wohnung
4. die Unterbringung in einem Kindergarten des Einzugsgebietes
5. die Unterbringung in einem Kindergarten in einem angrenzenden Einzugsgebiet
Die Plätze in der Ganztagesbetreuung werden bedarfsabhängig nach unterschiedlichen Kriterien vergeben (z.B. alleinerziehende Mütter oder Väter, Berufstätigkeit beider Eltern bzw. dem nachgewiesenen Bedarf).
Ein Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz in einer bestimmten Kindertageseinrichtung besteht nicht. Wir bitten um Verständnis, dass telefonische Auskünfte über die Platzvergabe nicht erteilt werden können. Die schriftlichen Bescheide für die Kinder, die bereits ab September 2025 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz haben, werden voraussichtlich Mitte Mai 2025 verschickt.