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22. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans

22. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen

Winnenden

22. FNP Änderung Hofkammerstraße vom 16.10.2023

Verfahrensübersicht

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) am 13.12.2023 / 21.11.2023
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
   unter www.winnenden.de/bekanntmachungen
am 18.12.2023
3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
    (§ 3 Abs. 1 BauGB)
vom 02.01.2024
bis 02.02.2024
4. Entwurfsfeststellung GVV / Berglen am 06.06.2024 / 04.06.2024
5. Bekanntmachung der Auslegung unter
    www.winnenden.de/bekanntmachungen
am 20.06.2024
6. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
    durch digitale Einsichtnahme
    (§ 3 Abs. 2 BauGB) in der Zeit
vom 02.07.2024bis 02.08.2024

Aktueller Verfahrensstand

Entwurfsfeststellung

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 06.06.2024 und der Gemeinderat Berglen am 04.06.2024 den Entwurf für die 22. Änderung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen festgestellt.

Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen.

Der Anlass für die Flächennutzungsplanänderung "Hofkammerstraße" ist die bestehende Nachfrage nach Bauflächen im Stadtgebiet Winnenden für soziales Wohnen.Da Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein sollen, ist eine Flächennutzungsplanänderung in diesem Bereich notwendig, um die Planung und somit den Bebauungsplan zu realisieren.

Das Plangebiet ist im rechtsgültigen Flächennutzungsplan 2000 - 2015 (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen ist vollständig als Grünfläche (Bestand) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB dargestellt und soll zukünftig als Wohnbaufläche "Hofkammerstraße" in Winnenden-Birkmannsweiler (Planung) gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt werden.

In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neuen Darstellung aufgenommen:

  • Wohnbaufläche "Hofkammerstraße" in Winnenden-Birkmannsweiler (0,26 ha)

Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 16.10.2023 im Maßstab 1:5.000.

Für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden erfolgt die Offenlage des Änderungsentwurfs des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen durch eine digitale Einsichtnahme

vom 02.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024

Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden.

Des Weiteren beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus, Rathausplatz 1, Bauamt,1. OG, Zimmer 1.03, während den folgenden Dienststunden:

Montag:          08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:       08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag:           08:00 - 12:00 Uhr

und beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2, Bauamt, Zimmer 1/26, während den folgenden Dienststunden:

Montag:          08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:       08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:       14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:  08:00 - 12:00 Uhr

Es wird darauf hingewiesen, dass die förmliche Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) für den Gemeindeverwaltungsverband nur bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und somit auf der Internetseite der Stadt Winnenden stattfindet.

Für die Gemeinde Berglen erfolgt diese Öffentlichkeitsbeteiligung mit Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen für das vorstehend genannte Verfahren durch eine digitale Einsichtnahme der Planungsunterlagen

vom 02.07.2024 bis einschl. 02.08.2024

unter der Internetadresse https://www.berglen.de/leben-wohnen/bauen-und-umwelt/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.

Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Berglen, 73663 Berglen, Rathaus Oppelsbohm, Eingang Beethovenstraße 20, Zwischengebäude, im Flurbereich des EG, während den folgenden Dienststunden:

Montag, Dienstag und
Donnerstag:                      08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:                          08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag:                             08:30 - 12:00 Uhr

eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die förmliche Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) für die Gemeinde Berglen nur auf der Internetseite der Gemeinde Berglen stattfindet.

Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen liegen vor und werden mit ausgelegt:

Planunterlagen zum Download

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zur 22. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.