Bebauungsplan "Untere Schray" in Winnenden
Planbereich: 19.00
Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden.
Verfahrensübersicht
Aktueller Verfahrensstand
Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 25.10.2022 die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans "Untere Schray" in Winnenden gegenüber dem Beschluss vom 23.07.2019 beschlossen.
Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden.
Der räumliche Geltungsbereich für den Bebauungsplan "Untere Schray" in Winnenden und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften werden über die Marbacher Straße, die Bebauung zwischen der Marbacher Straße, der Schwaikheimer Straße sowie der Schwaikheimer Straße und dem letzten Gebäude Schwaikheimer Straße 45 begrenzt.
Anlass für die Erweiterung des Geltungsbereichs ist die fortschreitende Planung der Außenanlagen und der technischen Infrastruktur innerhalb und außerhalb des Gebietes.
Maßgebend ist der Abgrenzungsplan, Maßstab 1 : 1.000, des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 26.09.2022.
Die Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches für den Bebauungsplan "Untere Schray" in Winnenden wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Das BauGB sieht in § 3 Abs. 1 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung besteht aus
einer öffentlichen Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und
einer allgemeinen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).
Diese Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt für die vorstehend genannten Satzungsverfahren durch eine öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen
vom 14.11.2022 bis 14.12.2022
beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 306 während den folgenden Dienststunden: Montag - Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr .
Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Planunterlagen zum Download
- Abgrenzungsplan mit dem räumlichen Geltungsbereich (1,253 MB)
- Funktionsplan (12,082 MB)
Zuständiger Ansprechpartner
Bei Fragen zum Bebauungsplan wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.