Bebauungsplan "Linsenhalde II" in Winnenden
Planbereich: 34.00
Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winneden.
Verfahrensübersicht
Aktueller Verfahrensstand
Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 23.07.2019 die Aufstellung des Bebauungsplans "Linsenhalde II" in Winnenden und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.
Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften liegt im Wesentlichen im Bereich der folgenden Straßen: Waiblinger Straße, Linsenhalde und K1911.
Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 24.06.2019 zu entnehmen.
Im Plangebiet soll ein hochwertiges Gewerbegebiet für Unternehmensverwaltungen und sonstige Gewerbebetriebe entwickelt werden.
Das BauGB sieht in § 3 Abs. 1 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung besteht aus einer öffentlichen Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und einer allgemeinen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).
Diese Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt für die vorstehend genannten Satzungsverfahren durch eine öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen
vom 12.08.2019 bis 12.09.2019
beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 322 während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 bis 18:00 Uhr öffentlich aus.
Planunterlagen zum Download
- Abgrenzungsplan mit dem räumlichen Geltungsbereich (183,2 KB)
- ppt-Präsentation vom 23.07.2019 (2,39 MB)
Zuständiger Ansprechpartner
Bei Fragen zum Bebauungsplan wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.