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Bebauungsplan "Kirchhofäcker" in Winnenden-Hertmannsweiler

Planbereiche: 39.12 und 39.19

Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Hertmannsweiler.

Abgrenzungsplan vom 26.09.2022

Verfahrensübersicht

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) am 25.10.2022
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
    im Amtsblatt (§ 2 Abs. 1 BauGB)
am 03.11.2022
3. Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB)
    in der Zeit
vom 14.11.2022
bis 14.12.2022

Aktueller Verfahrensstand

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 25.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans "Kirchhofäcker" in Winnenden-Hertmannsweiler und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen. Auf Grund einer formell nicht rechtmäßig durchgeführten Sitzung des Gemeinderates am 27.04.2021 hat der Gemeinderat der Stadt Winnenden am 25.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans "Kirchhofäcker" in Winnenden-Hertmannsweiler und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan (erneut) beschlossen.

Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden-Hertmannsweiler.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften grenzt unmittelbar an den südwestlichen Siedlungsrand des Stadtteils Hertmannsweiler an.

Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 26.09.2022, im Maßstab 1 : 1000, zu entnehmen.

Der Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens "Kirchhofäcker" ist die bestehende Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Stadtgebiet Winnenden. Es sind Einzelhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser, Kettenhäuser sowie Mehrfamilienhäuser geplant, um ein differenziertes Angebot zu schaffen. Zur Deckung des anstehenden Bedarfs an Kindertagesplätzen ist im südöstlichen Randbereich des Plangebiets eine Kindertageseinrichtung vorgesehen.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und für die Satzung über örtliche Bauvorschriften wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Das BauGB sieht in § 3 Abs. 1 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung besteht aus

einer öffentlichen Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und

einer allgemeinen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).

Diese Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt für die vorstehend genannten Satzungsverfahren durch eine öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen

vom 14.11.2022 bis 14.12.2022

beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 306 während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Planunterlagen zum Download

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zum Bebauungsplan wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.