Bebauungsplan "Alfred-Kärcher-Straße" in Winnenden
Planbereiche: 07.00, 16.00 und 20.00
Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden
Verfahrensübersicht
Aktueller Verfahrensstand
Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 20.07.2021 die Aufstellung des Bebauungsplans "Alfred-Kärcher-Straße" in Winnenden, Planbereiche 07.00, 16.00 und 20.00 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen sowie den Entwurf dieses Bebauungsplans und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften festgestellt.
Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über örtliche Bauvorschriften befindet sich in der Kernstadt von Winnenden zwischen der Bahnstrecke Waiblingen – Schwäbisch Hall-Hessental und der Alfred-Kärcher-Straße.
Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts Winnenden vom 21.06.2021 zu entnehmen.
Maßgebend sind der zeichnerische Teil des Bebauungsplans, Maßstab 1 : 500 des Büros Baldauf Architekten Stadtplaner aus Stuttgart vom 21.06.2021 (Teil 1 von 2 und Teil 2 von 2) und der Textteil mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften des Büros Baldauf Architekten Stadtplaner aus Stuttgart vom 21.06.2021.
Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften liegen mit der Begründung
vom 09.08.2021 bis 09.09.2021
beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 306 während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften sollen im beschleunigten Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.
Für den Bebauungsplan und für die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften werden der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der Entwurfsfeststellungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Planunterlagen zum Download
- Planteil 1 von 2 (525,9 KB)
- Planteil 2 von 2 (840 KB)
- Textteil (101,4 KB)
- Begründung (21,111 MB)
- Merkblatt "Bodenschutz bei Baumassnahmen" des Landratsamts Rems-Murr-Kreis (273,4 KB)
Zuständiger Ansprechpartner
Bei Fragen zum Bebauungsplan wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.