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Bebauungsplan "Adelsbach II" in Winnenden

Planbereiche: 21.02 und 21.03

Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden.

Abgrenzungsplan vom 17.02.2020

Verfahrensübersicht

1. Aufstellungsbeschluss (§ 2 Abs. 1 BauGB) am 25.10.2022
2. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
    im Amtsblatt (§ 2 Abs. 1 BauGB)
am 03.11.2022
3. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
   (§ 3 Abs. 1 BauGB)
vom 14.11.2022
bis 14.12.2022

Aktueller Verfahrensstand

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 25.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans "Adelsbach II" in Winnenden und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen. Auf Grund einer formell nicht rechtmäßig durchgeführten Sitzung des Gemeinderates am 12.04.2022 hat der Gemeinderat der Stadt Winnenden am 25.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans "Adelsbach II" in Winnenden und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan (erneut) beschlossen.

Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften grenzt unmittelbar an die bestehende Wohnbebauung im Bereich Adelsbach und Hungerberg an.

Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 17.02.2020 zu entnehmen.

Der Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens "Adelsbach II" ist die bestehende Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Stadtgebiet Winnenden. Es sind Einzelhäuser, Reihenhäuser, Kettenhäuser sowie Mehrfamilienhäuser geplant, um ein differenziertes Angebot zu schaffen. Damit ein ausreichendes Kinderbetreuungsnagebot im Gebiet vorhanden ist, soll eine Kindertageseinrichtung Teil des Baugebietes werden.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und für die Satzung über örtliche Bauvorschriften wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.

Das BauGB sieht in § 3 Abs. 1 eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vor. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Diese Öffentlichkeitsbeteiligung besteht aus
einer öffentlichen Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und einer allgemeinen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung (Anhörung).

Diese Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt für die vorstehend genannten Satzungsverfahren durch eine öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen

vom 14.11.2022 bis 14.12.2022

beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 306 während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Bedenken abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Planunterlagen zum Download

Zuständiger Ansprechpartner

Bei Fragen zum Bebauungsplan wenden Sie sich bitte an Frau Müller,
E-Mail: lena.mueller@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-177.