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Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023

Bodenrichtwerte (§ 196 Abs. 1 BauGB) sind aus Kaufpreisen abgeleitete, durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrzahl von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone) mit im Wesentlichen gleichartigen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Die Bodenrichtwerte werden in Euro pro Quadratmeter (€ / m²) angegeben. Die Bodenrichtwerte sind jeweils zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahrs zu ermitteln. Die Abgrenzung der Bodenrichtwertzone und die Festsetzung der Höhe des Bodenrichtwerts begründen keine Ansprüche, sie haben keine bindende Wirkung. Verkehrswerte können im Einzelfall nur durch Gutachten ermittelt werden.

Der Gemeinsame Gutachterausschuss der Stadt Winnenden und der Gemeinden Berglen, Leutenbach und Schwaikheim hat am 26.04.2023 und 22.05.2023 neue Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte können über das Portal BORIS-BW abgerufen werden. Hier kann nach Flurstück, Adresse oder Ort gesucht werden.

Die Bodenrichtwerte werden bis zum Stichtag 31.12.2018 auch in Bodenrichtwertkarten, untergliedert nach Gemeinden, Stadtteilen und Ortsteilen, veröffentlicht.

Die Bodenrichtwertkarten der Stadt Winnenden

Die Bodenrichtwertkarten der Gemeinde Berglen

Die Bodenrichtwertkarten der Gemeinde Leutenbach

Die Bodenrichtwertkarte der Gemeinde Schwaikheim

Hinweis zu den Bodenrichtwerten für die Grundsteuer zum Stichtag 01.01.2022
(Hauptfeststellungszeitpunkt)

Allgemeine Sprechzeiten der Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss

Die Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss erreichen Sie per E-Mail unter gutachterausschuss@winnenden.de und telefonisch zu den folgenden Sprechzeiten.

Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr

Zuständige Ansprechpersonen

Bei Fragen zu den Bodenrichtwertkarten wenden Sie sich bitte an die auf der rechten Seite aufgelisteten Ansprechpersonen.