Startseite > Verwaltung & Politik > E-Bürgerdienste > Behördenportal > Lebenslagen > Altersvorsorge und Ruhestand > Ergänzende Altersvorsorge > Berufsunfähigkeit absichern

Berufsunfähigkeit absichern

Im Allgemeinen wird mit dem Begriff "Berufsunfähigkeitsversicherung" eine mit einem privaten Versicherungsunternehmen abzuschließende Risikoversicherung bezeichnet.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt der versicherten Person eine vereinbarte monatliche Rente, wenn der bei Abschluss der Versicherung ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch teilweise ausgeübt werden kann. Wer sich gegen Berufsunfähigkeit mit einer Zusatzversicherung (BUZ) schützt, kann diese mit einer weiteren Versicherung kombinieren und somit das Leistungsspektrum erweitern. Häufig wird die BUZ zusammen mit einer privaten Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung abgeschlossen.

Es kann vertraglich geregelt werden, inwieweit der Versicherungsgesellschaft das Recht zur Verweisung auf gesundheitlich weniger beanspruchende Berufe eingeräumt wird.

Zu beachten ist auch, dass das Ablaufdatum des Versicherungsschutzes (möglichst Altersrentenbeginn) sowie die Leistungsdauer der Berufsunfähigkeitsrente vertraglich geregelt werden können.

Freigabevermerk

13.11.2024 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg