17. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans
17. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
Winnenden
Verfahrensübersicht
Aktueller Verfahrensstand
Entwurfsfeststellung
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 04.12.2024 und der Gemeinderat Berglen am 17.12.2024 den Entwurf für die 17. Änderung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen festgestellt.
Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen.
Die Gemeinde Schwaikheim plant im Außenbereich des Gemeindegebietes einen Naturkindergarten für zwei Gruppen für über dreijährige Kinder. Die für den Naturkindergarten ausgewählte Grünlandfläche befindet sich östlich der Kreisstraße (K 1850) und nördlich der Abfahrt von der Kreisstraße (K 1850) zur Dammstraße („Avus“).
Das Plangebiet grenzt im Norden an landwirtschaftliche Grünlandflächen, im Osten an den Landwirtschaftlichen Weg und dem Gartenhausgebiet "Bühlholz", im Süden an die Abfahrt von der Kreisstraße (K 1850) zur Dammstraße und im Westen an die Kreisstraße (K 1850).
In den am 29.05.2006 genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen wird die folgende neue Darstellung aufgenommen:
- Fläche für den Gemeinbedarf "Naturkindergarten“ (0,34 ha)
Das Plangebiet ist im gültigen Flächennutzungsplan gemäß § 5 Abs. 2 Nr.9 a) des Baugesetzbuchs als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Mit der 17. Flächennutzungsplanänderung soll gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 a) des Baugesetzbuchs eine Fläche für den Gemeinbedarf, mit der Zweckbestimmung Naturkindergarten dargestellt werden.
Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 18.03.2024 im Maßstab 1 : 5.000.
Für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden erfolgt die Offenlage des Änderungsentwurfs des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen durch eine digitale Einsichtnahme
20.01.2025 bis 20.02.2025
Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden.
Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden.
Des Weiteren beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus, Rathausplatz 1, Bauamt,1. OG, Zimmer 1.03, während den folgenden Dienststunden:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
und beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2, Bauamt, Zimmer 1/26, während den folgenden Dienststunden:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Für die Gemeinde Berglen erfolgt diese Öffentlichkeitsbeteiligung mit Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen für das vorstehend genannte Verfahren durch eine digitale Einsichtnahme der Planungsunterlagen
vom 20.01.2025 bis 20.02.2025
unter der Internetadresse https://www.berglen.de/leben-wohnen/bauen-und-umwelt/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren.
Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Berglen, 73663 Berglen, Rathaus Oppelsbohm, Eingang Beethovenstraße 20, Zwischengebäude, im Flurbereich des EG, während den folgenden Dienststunden:
Montag, Dienstag und
Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die förmliche Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) für die Gemeinde Berglen nur auf der Internetseite der Gemeinde Berglen stattfindet.
Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen liegen vor und werden mit ausgelegt:
Planunterlagen zum Download
- Lageplan (10,835 MB)
- Begründung mit (12,619 MB)
- Umweltbericht mit Eingriffs-Ausgleichsbilanz zum Bebauungsplan "Naturkindergarten Schwaikheim" in Schwaikheim, Planungsbüro LarS aus Göppingen vom 23.10.2024 mit
- umweltbezogenen Informationen zu den Themen Schutzgut Fläche, Boden Kultur- und Sachgüter, Schutzgut Wasser, Schutzgut Klima/Luft, Schutzgut mensch, Landschaftsbild und Erhohlung, Arten –und Lebensgemeinschaften, Wirkfaktoren und Wechselwirkungen
- Beschreibung der zu erwartenden erheblichen Umweltauswirkungen (Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung)
- Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Kompensation
- Grünordnerische Festsetzungen
- Vorschläge zur Umweltüberwachung (Monitoring) - Artenschutzbericht zum Bebauungsplan "Naturkindergarten Schwaikheim" in Schwaikheim, Büro Wagner + Simon Ingenieure GmbH aus Mosbach vom 10.10.2024
- Stellungnahme des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 09.07.2024 (415,3 KB) zu dem Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege nach Plansatz 3.2.1 (G) Regionalplan und zu dem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft gemäß PS 3.2.2 (G) Regionalplan
- Stellungnahme der Deutschen Bahn AG - DB Immobilien vom 19.06.2024 (222,2 KB) zu den Themen möglicher entsteher Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen könnte
- Stellungnahme des Verbands Region Stuttgart vom 31.07.2024 (124 KB) zu dem Vorbehaltsgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege nach Plansatz 3.2.1 (G) Regionalplan und zu dem Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft gemäß PS 3.2.2 (G) Regionalplan
- Stellungnahme des Landratsamts vom 08.08.2024 (324,9 KB) zu den Themen Schutzgebiet, Artschutz, landwirtschaftliche Flächen der Vorbehaltsflur I
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Zuständiger Ansprechpartner
Bei Fragen zur 17. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans wenden Sie sich bitte an Herrn Schlecht,
E-Mail: markus.schlecht@winnenden.de,
Telefon (07195) 13-160.