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Bebauungspläne

Ein Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung eines Teilgebiets in der Gemeinde. Er wird durch seinen Geltungsbereich begrenzt. Der Bebauungsplan stellt die Konkretisierung der Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan dar.

Die möglichen Inhalte eines Bebauungsplans sind im Baugesetzbuch (§ 9 BauGB) bestimmt.

Demnach können in einem Bebauungsplan insbesondere Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, der überbaubaren Grundstücksfläche und der Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke getroffen werden.

Die Regelungen eines Bebauungsplans sind für die Zulässigkeit von Bauvorhaben für jedermann verbindlich, da er vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und somit zum Ortsrecht wird.

Damit bestimmen die verbindlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Inhalt und Schranken des Grundeigentums.

Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird, liegt im Ermessen der Gemeinde.

Laut Baugesetzbuch (BauGB) sollen Bebauungspläne aufgestellt werden, "sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist".

Die Gemeinde ist somit nicht verpflichtet, für das gesamte Stadtgebiet Bebauungspläne zu erstellen. In der Regel werden Bebauungspläne nur für Teilgebiete der Gemeinde erstellt.

Zu jedem Bebauungsplan gehören die zeichnerische Darstellung, die Begründung, die textlichen Festsetzungen und die örtlichen Bauvorschriften.

Die rechtswirksamen Bebauungspläne der Stadt Winnenden sind zu jedermanns Einsicht beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, Zimmer 320, Vorzimmer Baurechtsbehörde Gemeindeverwaltungsverband Winnenden, während den regelmäßigen Dienststunden bereitgestellt.

Die in Kraft getretenen bzw. rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Stadt Winnenden sind mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend in das BürgerGIS der Stadt Winnenden eingestellt. Die Auflistung der einzelnen Bebauungspläne ist freibleibend und ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgebend sind die Bebauungspläne, die im Stadtentwicklungsamt im Rathaus der Stadt Winnenden eingesehen werden können.

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Nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) sind der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen, in der Regel bestehend aus Planteil, Textteil, Begründung und sonstigen ausgelegten Unterlagen, der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne online abrufbar.

Unter dem folgenden Link sind die im Verfahren befindlichen Bebauungspläne aufgelistet.

Im Verfahren befindliche Bebauungspläne