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Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans "Bebauung am Kronenplatz" in Winnenden und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) zu diesem Bebauungsplan sowie Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Planbereich: 06.02

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1.)       Aufstellungsbeschluss Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 26.09.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans "Bebauung am Kronenplatz" in Winnenden, Planbereich 06.02 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen.
 
Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden.
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften ist umgrenzt von der Alfred-Kärcher-Straße im Norden, der Ringstraße im Osten, der Bahnhofstraße im Süden und der angrenzenden Kastenschule sowie der Kornbeckstraße im Westen.
Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 28.08.2023 zu entnehmen.

Abgrenzungsplan zur Satzung des Bebauungsplans "Bebauung am Kronenplatz" in Winnenden

Der Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens "Bebauung am Kronenplatz" in Winnenden ist die Schaffung von Planungsrecht für ein Wohn- und Geschäftsgebäude am Kronenplatz.
 
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Bebauung am Kronenplatz" in Winnenden werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um Wohnraum und gewerbliche Flächen zu schaffen und eine städtebaulich geordnete, maßvolle Entwicklung der örtlichen Situation sicherzustellen.
 
Der Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und für die Satzung über örtliche Bauvorschriften wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
 
Winnenden, den 27.09.2023
 
Hartmut Holzwarth
Oberbürgermeister