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Ökokonto

Ein Ökokonto dient der Bevorratung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, die bei späteren Eingriffen in den Natur- und Landschaftsraum als Kompensationsmaßnahme angerechnet werden können.

Die „Währung“ eines Ökokontos wird in Ökopunkten angegeben.

Die Anzahl und Berechnung der Ökopunkte, die aus einer Maßnahme generiert werden, richten sich nach der Ökokontoverordnung des Landes Baden-Württemberg.

Maßnahmen und Entwicklungen, die einen Überschuss erzielen, können als Ökopunkte in das Konto eingebucht werden. Andernfalls können auch Punkte aus dem Konto herausgebucht werden. Dies trifft meistens zu, wenn bei Baulandentwicklungen nur ein Teil des Ausgleichs innerhalb des Gebietes verwirklicht werden kann. Die Differenz kann dann aus dem Ökokonto herausgebucht werden.

Eine Übersicht des Winnender Ökokontos können Sie hier (41,3 KB) einsehen.