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Öffentliche Auslegungung der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans "Wiesgarten - Bildäcker" in Winnenden-Höfen

Planbereich: 36.02

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Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 26.09.2023.2023 die Entwürfe der Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans "Wiesgarten - Bildäcker" in Winnenden-Höfen festgestellt.
 
Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden-Höfen.
 
Der räumliche Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplans grenzt im Norden an die Wohngebäude südlich der Bildackerstraße, im Osten an die geplanten Wohngebäude des Wohngebiets "Bildackerstraße" in Winnenden-Höfen, im Süden an die Straße Seehaldenweg und im Westen an das Grundstück Seehaldenweg 22 an. Das bebaute Grundstück Bildackerstraße 18 liegt ebenso im räumlichen Geltungsbereich.
 
Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 31.05.2023 zu entnehmen.

Abgrenzungsplan zur Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans "Wiesgarten - Bildäcker" in Winnenden-Höfen

  Maßgebend sind der Abgrenzungsplan zur Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans "Wiesgarten - Bildäcker" in Winnenden-Höfen, Maßstab 1 : 1.000, vom 31.05.2023 und die Begründung vom 28.08.2023 des Stadtentwicklungsamts Winnenden.
 
Diese Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt für die vorstehend genannten Satzungsverfahren durch eine digitale Einsichtnahme der Planungsunterlagen als auch umweltbezogenen Stellungnahmen
 
vom 09.10.2023 bis 09.11.2023 
unter der Internetadresse http://www.winnenden.de/bplan. Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden.
 
Folgende umweltbezogene Informationen und umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vor und werden mit ausgelegt:

  • Stellungnahme des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom 10.08.2023 zu den Themen
    • Naturschutz und Landschaftspflege,
    • Grundwasserschutz,
    • Hochwasserschutz und Wasserbau

Die in den planungsrechtlichen Festsetzungen genannten DIN-Normen, VDI-Richtlinien und andere technische Regeln können aus urheberrechtsgründen beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, vor Zimmer 322 während den regelmäßigen Dienststunden eingesehen werden.
 
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
 
Winnenden, den 27.09.2023
 
Hartmut Holzwarth
Oberbürgermeister