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Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans "Waiblinger Straße / Zellerstraße" in Winnenden und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) zu diesem Bebauungsplan sowie öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften

Planbereich: 14.01

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Aufstellungsbeschluss und Entwurfsfeststellung Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 24.09.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans "Waiblinger Straße / Zellerstraße" in Winnenden, Planbereich 14.01 und einer Satzung über örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan beschlossen sowie den Entwurf dieses Bebauungsplans und den Entwurf der örtlichen Bauvorschriften festgestellt. Das Plangebiet liegt auf Gemarkung Winnenden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften liegt südöstlich der Waiblinger Straße zwischen der Waiblinger Straße 51 und der Waiblinger Straße 55 in Winnenden.Näheres ist dem beigefügten Abgrenzungsplan des Stadtentwicklungsamts vom 26.08.2024 zu entnehmen.

Abgrenzungsplan zur Satzung des Bebauungsplans "Waiblinger Straße / Zellerstraße" in Winnenden Der Anlass für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens "Waiblinger Straße / Zellerstraße" in Winnenden ist die geplante Errichtung eines weiteren Wohngebäudes auf dem Grundstück Waiblinger Straße 51, Flst. Nr. 1949/1. Für die städtebauliche Entwicklung ist es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Ein entsprechendes Planerfordernis ist vorhanden. Der räumliche Geltungsbereich für den Bebauungsplan beschränkt sich auf das Grundstück Waiblinger Straße 55, Flst. Nr. 1944/1, das Grundstück Zellerstraße 2, Flst. Nr. 1944/2 und das Grundstück Waiblinger Straße 51, Flst. Nr. 1949/1. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans "Waiblinger Straße / Zellerstraße" in Winnenden werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um für drei Grundstücke an der Waiblinger Straße die vordere Baugrenze zur Waiblinger Straße entsprechend den bestehenden Baufluchten der Gebäude an der Waiblinger Straße festzulegen und eine größere überbaubare Grundstücksfläche zu ermöglichen. Dadurch wird eine städtebaulich geordnete, maßvolle Entwicklung der örtlichen Situation sichergestellt. Maßgebend sind der zeichnerische Teil, Maßstab im Original 1 : 500 vom 26.08.2024 und der Textteil mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften vom 26.08.2024 des Stadtentwicklungsamts Winnenden. Die Entwürfe des Bebauungsplans und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften sind mit der Begründung 

vom 07.10.2024 bis 07.11.2024 unter der Internetadresse http://www.winnenden.de/bplan abzurufen. Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Für den Bebauungsplan und für die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften werden der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB und der Entwurfsfeststellungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich bekannt gemacht. Winnenden, den 25.09.2024 Hartmut HolzwarthOberbürgermeister