Lärmaktionsplanung (LAP) Stufe 4 der Stadt Winnenden
Beteiligung zum Berichtsentwurf
Hier finden Sie die signierte PDF-Datei. (87,8 KB)

Der Gemeinderat der Stadt Winnenden hat am 17.12.2024 den Berichtsentwurf für den in der Aufstellung befindlichen Lärmaktionsplan (LAP) Stufe 4 der Stadt Winnenden gebilligt und die Beteiligung beschlossen.
Laut einer repräsentativen Umfrage fühlt sich in Baden-Württemberg die Mehrheit der Bevölkerung durch Lärm gestört oder belästigt. Der Straßenverkehr wurde dabei als bedeutendste Schallquelle identifiziert. Dieser sogenannte Umgebungslärm bleibt auch mit dem Bau der B 14 Umgehungsstraße und dem Bau der Südumgehung eine allgegenwärtige Belastung für lärmbetroffene Bürgerinnen und Bürger in Winnenden.
Rasterlärmkarten, Betroffenheitsanalyse und Maßnahmenvorschläge Als Eingangsdaten für die Rasterlärmkarten an den Straßen wurde die Lärmkartierung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) aus dem Jahr 2022 verwendet.
Nach Auswertung der Lärmkartierung und der Betroffenheitsstatistik zum Lärmaktionsplanung (LAP) Stufe 4 der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) und der Erstellung der Betroffenheitsanalyse für die Stadt Winnenden ergeben sich zwei Lärmschwerpunkte.
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung (LAP) Stufe 4 werden für die beiden Lärmschwerpunkte folgende Empfehlungen zur Lärmminderungen ausgesprochen:
Für den Lärmschwerpunkt Stuttgarter Straße im Ortsteil Hertmannsweiler wird eine ganztägige Tempo 30-Regelung (von 50 km/h auf 30 km/h) empfohlen. Der betroffene Abschnitt liegt entlang der Stuttgarter Straße zwischen der Stöckenhofer Straße und der Wacholderstraße.
Diese empfohlene Maßnahme stellt eine sinnvolle Ergänzung zum Maßnahmenkonzept der schalltechnischen Untersuchung gemäß RLS-19 der Stöckenhofer Straße (L 1120) und der Karl-Georg-Pfleiderer-Straße (K 1851) im Ortsteil Hertmannsweiler dar.
Für den Lärmschwerpunkt Marbacher Straße, der eine einseitige Wohnbebauung aufweist, wird vorgeschlagen die örtlichen Verkehrsstärken/Geschwindigkeiten zu messen und im Ergebnis
über evtl. Lärmminderungsmaßnahmen zu befinden. Dies könnte eine örtliche Gestaltungsmaßnahme und/oder eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 sein.
In diesem Zusammenhang ist der Umbau der ehemaligen Bundestraße im Bereich der Waiblinger Straße/Ringstraße zwischen der sogenannten REWE-Kreuzung und der Leutenbacher Straße zu sehen. Die Wirkungsweise der aktuellen Umbaumaßnahme auch auf die Marbacher Straße soll abgewartet werden. Mögliche Verkehrsverlagerungen in oder aus diesen Bereich sind nicht auszuschließen. Im vorliegenden Lärmaktionsplan werden daher konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung in der Marbacher Straße nicht benannt.
Beteiligung zum Berichtsentwurf Im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe 4 ist eine Information und Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der am Thema zu beteiligten Träger öffentlicher Belange vorgesehen. Der Berichtsentwurf der Lärmaktionsplanung Stufe 4 für die Stadt Winnenden von der BERNARD Gruppe ZT GmbH wurde am 17.12.2024 den Gemeinderäten und der Öffentlichkeit vorgestellt. In den kommenden Wochen besteht für die Behörden und die Öffentlichkeit die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.
Der Berichtsentwurf zum Lärmaktionsplan (LAP) Stufe 4 der Stadt Winnenden ist
vom 30.12.2024 bis 30.01.2025
unter der Internetadresse http://www.winnenden.de/lap abzurufen. Ergänzend kann der Berichtsentwurf auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr;Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr undDonnerstag 15:00 - 18:00 Uhreingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan (LAP) Stufe 4 der Stadt Winnenden unberücksichtigt bleiben.
Für den vorliegenden Berichtsentwurf der Lärmaktionsplan (LAP) Stufe 4 der Stadt Winnenden werden die Informationen zur Beteiligung öffentlich bekannt gemacht.
Hinweis Bezüglich der Maßnahmen gegen den Schienenverkehrslärm wird auf das Lärmsanierungskonzept der Deutschen Bahn AG verwiesen. Gewerbe- und Industrielärm werden über die anlagenbezogenen Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) behandelt. Die gesetzlichen Anforderungen an diese Anlagen sind in Genehmigungs-verfahren fixiert und unterliegen der Überwachung durch die zuständigen Behörden. Vergleichbares gilt auch für weitere Lärmquellen, die nicht durch Straßen-, Schienen- oder Flugverkehr resultieren (z.B. Freizeitlärm,
Baustellenlärm, Maschinen- und Gerätelärm wie z.B. durch regelmäßiges Rasenmähen oder Nachbarschaftslärm) und sind somit auch nicht Gegenstand der Betrachtung im Rahmen der Lärmaktionsplanung der Stufe 4.
Winnenden, den 19.12.2024
Hartmut Holzwarth
Oberbürgermeister