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Straßenrechtliche Einziehung einer Teilfläche des Flurstücks 170 Schloßstraße in Winnenden

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Die Stadt Winnenden gibt die Einziehung der im Lageplan gelb markierten Teilflächen des Flurstücks 170 Schloßstraße 13 in Winnenden gemäß § 7 Straßengesetz für Baden-Württemberg bekannt. 
Bei den einzuziehenden Flächen handelt es sich um öffentliche Straßenflächen im Sinne von § 2 Abs. 2 Straßengesetz für Baden-Württemberg.

Es wird festgestellt, dass diese Flächen für den öffentlichen Verkehr entbehrlich sind. Die Zugänglichkeit und Zufahrt zu angrenzenden Grundstücken wird durch die Einziehung nicht beeinträchtigt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Einziehung kann innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung Widerspruch bei der Stadt Winnenden, Amt für öffentliche Ordnung, Torstraße 10, 71364 Winnenden erhoben werden.