Öffentliche Auslegung des Entwurfs für die 21. Änderung des gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen
- 21. FNP-Änderung -
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Entwurfsfeststellung Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden hat am 06.06.2024 und der Gemeinderat Berglen am 04.06.2024 den Entwurf für die 21. Änderung des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen in Teilbereichen festgestellt. Das Plangebiet des gemeinsamen Flächennutzungsplans umfasst das Gebiet der Stadt Winnenden, der Gemeinde Leutenbach, der Gemeinde Schwaikheim und der Gemeinde Berglen. Der Anlass für die Flächennutzungsplanänderung "Körnle Erweiterung" in Winnenden ist die bestehende Nachfrage nach Wohnbauflächen im Stadtgebiet Winnenden. Das Plangebiet befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand des Wohnplatzes Schelmenholz und bildet eine Arrondierung und Erweiterung zwischen der Forststraße und der vorhandenen Wohnbebauung Körnle. Mit dieser Siedlungserweiterung soll die mit der Verlegung der Forststraße entstandene, heute eher zufällig wirkende und wenig ausgeprägte, Eingangssituation in den Wohnplatz Schelmenholz neu definiert und räumlich gefasst werden. In den genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplan 2000 – 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen werden die folgenden neuen Darstellungen aufgenommen: - Wohnbaufläche "Körnle Erweiterung" in Winnenden (0,69 ha)- Fläche für die Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung Abwasser (0,03 ha)- sonstige überörtliche und örtliche Verkehrsfläche (0,20 ha)- Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz (0,08 ha)- Grünfläche (0,12 ha) Maßgebend ist der vom Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden gefertigte Lageplan vom 16.10.2023 im Maßstab 1:5.000. Für den Gemeindeverwaltungsverband Winnenden erfolgt die Offenlage des Änderungsentwurfs des genehmigten gemeinsamen Flächennutzungsplans 2000 - 2015 des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und der Gemeinde Berglen mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen durch eine digitale Einsichtnahme vom 02.07.2024 bis 02.08.2024 unter der Internetadresse http://www.winnenden.de/fnp. Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Stadtentwicklungsamt der Stadt Winnenden, 71364 Winnenden, Rathaus, Torstraße 10, auf einem digitalen Informations-Terminal im Flur vor dem Zimmer 322, während den folgenden Dienststunden: Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr; Montag und Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr und Donnerstag 15:00 - 18:00 Uhr eingesehen werden. Des Weiteren beim Bürgermeisteramt Leutenbach, 71397 Leutenbach, Rathaus, Rathausplatz 1, Bauamt,1. OG, Zimmer 1.03, während den folgenden Dienststunden: Montag: 08:00 - 12:00 UhrMittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr, 16:00 - 18:00 UhrFreitag: 08:00 - 12:00 Uhr und beim Bürgermeisteramt Schwaikheim, 71409 Schwaikheim, Rathaus, Marktplatz 2, Bauamt, Zimmer 1/26, während den folgenden Dienststunden:
Montag: 08:00 - 12:00 UhrDienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 UhrMittwoch: 14:00 - 18:00 UhrDonnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass die förmliche Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) für den Gemeindeverwaltungsverband nur bei der Geschäftsstelle des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden und somit auf der Internetseite der Stadt Winnenden stattfindet. Für die Gemeinde Berglen erfolgt diese Öffentlichkeitsbeteiligung mit Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen für das vorstehend genannte Verfahren durch eine digitale Einsichtnahme der Planungsunterlagen vom 02.07.2024 bis 02.08.2024 unter der Internetadresse https://www.berglen.de/leben-wohnen/bauen-und-umwelt/bauleitplaene-im-beteiligungsverfahren. Ergänzend können die Planungsunterlagen auch beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Berglen, 73663 Berglen, Rathaus Oppelsbohm, Eingang Beethovenstraße 20, Zwischengebäude, im Flurbereich des EG, während den folgenden Dienststunden: Montag, Dienstagund Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 – 16:00 UhrMittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 UhrFreitag: 08:30 - 12:00 Uhr eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die förmliche Auslegung im Sinne des § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) für die Gemeinde Berglen nur auf der Internetseite der Gemeinde Berglen stattfindet. Folgende umweltbezogene Informationen und Stellungnahmen liegen vor und werden mit ausgelegt: - Begründung
- Umweltbericht mit integrierter Eingriffs- / Ausgleichsbilanz, Landschaftsplanung Menges, Schorndorf, vom 11.09.2023 mit
- umweltbezogenen Informationen zu den Themen Schutzgut Fläche, Boden, Biotope, Pflanzen und Tiere, Biotope und biologische Vielfalt, Wasser, Klima und Luft, Landschaftsbild, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung, Kultur und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern - - Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Planung – mögliche erhebliche Auswirkungen auf die Schutzgüter
- Kompensationsmaßnahmen, Auswirkungen auf Erhaltungsziele sowie Schutzwecke von FFH- und Vogelschutzgebieten oder anderen naturschutzrechtlichen Schutzgebieten und –objekten
- Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung (zu BauGB Anlage 1 2b) cc) Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihre Beseitigung
- Risiken für schwere Unfälle und Katastrophen
- Kummulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete
- Auswirkungen auf das Klima und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels / Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie
- in Betracht kommende anderweitige Möglichkeiten (Planungsalternativen)
- Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung und Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben
- Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)
-Artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan "Körnle Erweiterung" in Winnenden (Gruppe für ökologische Gutachten, Detzel & Matthäus, aus Stuttgart vom Oktober 2018)
- Abwägungsgrundlage zu den Umweltbelangen nach § 1 BauGB zum Bebauungsplan "Körnle Erweiterung" in Winnenden (Gruppe für ökologische Gutachten, Detzel & Matthäus, aus Stuttgart vom Mai 2020 mit redaktionellen Änderungen vom November 2020)
- Schallimmissionsprognose zum Bebauungsplan "Körnle Erweiterung" in Winnenden (Kurz und Fischer GmbH, Beratende Ingenieure, Winnenden vom 07.10.2019)
- Schallmessungen an der Wärmezentrale (Kurz und Fischer GmbH, Beratende Ingenieure, aus Winnenden vom 31.01.2020)
- Verkehrstechnische Untersuchung für den Bebauungsplan "Körnle Erweiterung“ in Winnenden (KARAJAN Ingenieure, Beraten + Planen, Ingenieurgesellschaft für Verkehrstechnik, Verkehrsinfrastruktur und Umwelt mbH, aus Stuttgart vom 09.07.2019)
- Auswirkungen auf lokalklimatische Verhältnisse zum Bebauungsplan "Körnle Erweiterung" in Winnenden (Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG aus Karlsruhe vom Oktober 2019)
- Solar und energetische Analyse zum Bebauungsplan "Körnle Erweiterung" in Winnenden (Solarbüro Dr.-Ing. Peter Goretzki, Büro für energieeffiziente Stadtplanung, Energiesimulation + Besonnungsgutachten, aus Stuttgart vom 21.06.2019 und 19.09.2019)
- Stellungnahme des Landratsamts Rems-Murr-Kreis vom 25.01.2024 zu den Themen Naturschutz und Landschaftspflege, Grundwasserschutz, Bodenschutz und zu den landwirtschaftlichen Flächen.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben. Winnenden, den 17.06.2024 Hartmut HolzwarthVorsitzenderGemeindeverwaltungsverband Winnenden
- Wohnbaufläche “Körnle Erweiterung“ (1,12 ha) - Fläche für die Abwasserbeseitigung mit der Zweckbestimmung Abwasser (0,03 ha) - sonstige überörtliche und örtliche Verkehrsfläche (0,20 ha) - Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz (0,08 ha) - Grünfläche (0,12 ha)