Bundestagswahl 2025
Wichtige Informationen für Wählerinnen und Wähler
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Die nächste Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt.
Nach der Auflösung des 20. Deutschen Bundestags finden die nächsten Wahlen nicht wie ursprünglich geplant am 28. September 2025 statt, sondern bereits am 23. Februar 2025. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, ihre Stimme abzugeben und somit aktiv an der Gestaltung der politischen Zukunft Deutschlands teilzunehmen.
Die Wahlbenachrichtigungen werden Mitte Januar an die Wahlberechtigten zugestellt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind. Zudem müssen sie seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder hier gemeldet und in einem Wählerverzeichnis eingetragen sein. Sie dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein.
Wie viele Stimmen sind zu vergeben?
Bei der Bundestagswahl haben die stimmberechtigten Personen zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei.
In welchen Wahllokalen wird gewählt?
Nummer | Wahllokal | Barrierefreiheit |
---|---|---|
10-001 | Rathaus, Torstraße 10, Seiteneingang | rollstuhlgerecht |
10-002 | Grundschule Hungerberg, Hungerbergstr. 93 Aufenthaltsraum |
rollstuhlgerecht |
10-003 | Kastenschule, Bahnhofstr. 43 | rollstuhlgerecht |
10-004 | Hermann-Schwab-Halle, Albertviller Straße 11 | rollstuhlgerecht |
10-005 | Haus der Jugend, Mühltorstraße 25 | rollstuhlgerecht |
10-006 | Pflegezentrum Haus im Schelmenholz, Forststr. 45 |
rollstuhlgerecht |
10-007 | Maximilian-Kolbe-Haus, Buchenhain 33 | rollstuhlgerecht |
10-008 | Vereinsraum Hanweiler, Ruländerstr. 14 | nicht barrierefrei |
10-009 | Altes Rathaus Breuningsweiler, Sonnenbergstraße 10 | rollstuhlgerecht |
10-010 | Gemeindehalle Höfen, Talstraße 15 | rollstuhlgerecht |
10-011 | Rathaus Baach, Baacher Hauptstr. 23 | nicht barrierefrei |
10-012 | Kirche Bürg, Panoramaweg 6 | rollstuhlgerecht |
10-013 | Feuerwehrgerätehaus Hertmannsweiler, Kiefernstr. 19 |
rollstuhlgerecht |
10-014 | Gretel-Nusser-Kindergarten, Weidenstr. 34 | nicht barrierefrei |
10-015 | Buchenbachhalle, Jahnstraße 26 | rollstuhlgerecht |
10-016 | Paul-Schneider-Haus, Rotweg 15 | rollstuhlgerecht |
Wie wird Briefwahl beantragt?
Sofern Sie Briefwahl beantragen wollen, fordern Sie die Unterlagen bitte nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung zeitnah an. Sobald die Stimmzettel dem Wahlamt vorliegen, werden diese umgehend an Sie versandt. Nach heutigem Stand wird dies Anfang Februar der Fall sein.
Die Briefwahlunterlagen können ganz einfach online oder postalisch beim Wahlamt der Stadt Winnenden angefordert werden. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen dann per Post zugestellt. Der Stimmzettel kann zu Hause ausgefüllt werden und nach Stimmabgabe portofrei an das Rathaus der Stadt Winnenden zurückgesendet bzw. im Briefkasten, Torstraße 10, eingeworfen werden.
Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich im Wahlbüro abgeholt werden. Ebenso haben Sie die Möglichkeit, direkt im Rathaus in der Wahlkabine zu wählen und Ihre Stimmabgabe in die Wahlurne einzuwerfen.
Durch die vorgezogenen Bundestagswahlen gibt es kürzere Fristen. Bitte beachten Sie deshalb Folgendes:
Sofern Sie Briefwahl beantragen wollen, machen Sie dies bitte zeitnah, damit Ihnen die Unterlagen noch rechtzeitig zugestellt werden können. Berücksichtigten Sie außerdem die Postlaufzeiten beim Rückversand. Ihre ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis spätestens 23. Februar 2025 um 18.00 Uhr im Rathaus, Torstraße 10, eingegangen sein.
Wahlbüro
Das Wahlbüro der Stadt Winnenden befindet sich im Rathaus, Torstraße 10, 1. OG, Zimmer 126 und ist ab sofort zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch unter Tel.: 07195 – 13 101 oder 07195 – 13 135 besetzt.
Die Mitarbeiterinnen des Wahlamts beantworten Fragen rund um die Wahl, bearbeiten Briefwahlanträge und versenden die Briefwahlunterlagen.