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Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung und nach § 25 (3) Landesverwaltungsverfahrensgesetz

Flurbereinigung Winnenden/Leutenbach (Rotenbühl)

Hier gelangen Sie zur signierten öffentlichen Bekanntmachung. (288,1 KB)

Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis -untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit auf Grund von §§ 18-21 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie § 25 Abs. 3 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) das Vorhaben:
Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sowie Änderung, Verlegung oder Einziehung vorhandener Anlagen in der Flurbereinigung Winnenden/Leutenbach (Rotenbühl) öffentlich bekannt.

Hierzu liegen die Entwürfe (Stand September 2023) der Wege- und Gewässerkarte mit Landschaftskarte und Erläuterungsbericht, (inkl. UVP-Bericht nach § 16 UVPG) einen Monat lang im Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Stuttgarter Straße 110, 71332 Waiblingen zur Einsicht aus. Eine Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich und kann bei Herrn Seiz per Mail an a.seiz@rems-murr-kreis.de oder telefonisch unter 07151-501-2105 erfolgen. Zusätzlich kann die Bekanntmachung mit Karten und Berichten im Internet unter www.lgl-bw.de/4052 sowie auf dem zentralen Internetportal nach § 20 UVPG unter www.uvp-verbund.de eingesehen werden.

Während der einmonatigen Auslegung und einem weiteren Monat können zu dem Vorhaben beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis, untere Flurbereinigungsbehörde, Stuttgarter Str. 110, 71332 Waiblingen oder unter flurneuordnung@rems-murr-kreis.de sowie bei jeder anderen Stelle des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis umwelterhebliche sowie allgemeine Anregungen und Bedenken vorgebracht werden. Die Anregungen und Bedenken werden geprüft. Über die Zulässigkeit des Vorhabens entscheidet unter Berücksichtigung des Ergebnisses dieser Prüfung nach Abschluss der Planung die obere Flurbereinigungsbehörde durch Planfeststellungsbeschluss oder Plangenehmigung. Die Öffentlichkeit wird über diese Entscheidung unterrichtet werden.
Gez. Gerd Holzwarth, LVD