Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Winnenden hat in ihrer Sitzung am 6. Juni 2024 den Jahresabschluss nach § 95 b Abs. 1 GemO in der von der Geschäftsstelle vorgelegten Fassung festgestellt.
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Die Feststellung umfasst:
1. Die Aufgliederung des Ergebnisses der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird wie folgt festgestellt: Gesamtergebnisrechnung:
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 1.035.229,01 € |
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 1.081.422,49 € |
Ordentliches Ergebnis | -46.193,48 € |
Sonderergebnis | 0,00 € |
Gesamtergebnis | -46.193,48 € |
Nachrichtlich: Minderung des Basiskapitals |
0,00 € |
Gesamtfinanzrechnung:
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 1.047.760,81 € |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 1.023.151,38 € |
Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus lfd. Verwaltungstätigkeit | 24.609,43 € |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 € |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.783,51 € |
Saldo aus Investitionstätigkeit | 1.783,51 € |
Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf | 22.825,92 € |
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 € |
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres |
22.825,92 € |
Überschuss/Bedarf an haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | 90,92 € |
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln | 22.916,84 € |
Endbestand an Zahlungsmitteln | 1.252.360,93 € |
2. Die Vermögensrechnung / Bilanz des Gemeindeverwaltungsverbands Winnenden wird wie folgt festgestellt: Die Vermögensrechnung/Bilanz wird auf 31.12.2022 wie folgt festgestellt:
Die Vermögensrechnung zum 31.12.2022 umfasst eine Bilanzsumme von 2.297.312,63 €.
Davon entfallen auf der Aktivseite unter
- Immaterielle Vermögensgegenstände 3.489,33 €
- das Sachvermögen 936.519,23 €
- das Finanzvermögen 1.356.549,07 €
- die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten 755,00 €
Davon entfallen auf der Passivseite unter
- das Basiskapital 840.688,88 €
- die Rücklagen 491.630,50 €
- die Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 €
- die Sonderposten 936.519,23 €
- das Ergebnis des laufenden Jahres 0,00 €
- die Verbindlichkeiten 28.474,02 €
- die passiven Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 €
3. die Haushaltsrechnung des Jahresabschlusses 2022.
4. die Vermögensrechnung des Jahresabschlusses 2022.
5. die Zustimmung zu den Planabweichungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung des Jahresabschlusses 2022.
6. der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 ist dem Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde nach § 95 b Abs. 2 GemO vorzulegen. Die Gemeindeprüfungsanstalt ist zu unterrichten.
7. Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 46.193,48 € wird gemäß § 25 Abs. 1 GemHVO i. V. m. § 49 Abs. 3 Satz 2 und 3 GemHVO aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses nach § 52 Abs. 4 Nr. 1.2.1 GemHVO entnommen.