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Gebührenordnung für den Stadtteilraum Schelmenholz (Schiefersee)

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1. Gebührenerhebung 
1.1. Die Stadt Winnenden erhebt für die Benutzung der Vereinsräume in Schelmenholz Entgelte nach Maßgabe dieser Gebührenordnung. 
1.2. Die Gebühren sind privatrechtliche Entgelte. 

2. Gebührenschuldner 
Schuldner der Gebühren ist der Veranstalter und der Antragsteller. Mehrere Zahlungspflichtige haften als Gesamtschuldner. 

3. Benutzungsgebühren 
3.1. Für die Benutzung des Stadtteilraums werden die folgenden Gebühren erhoben: 
a) für ortsansässige Vereine und Organisationen sowie soziale Beratungsstellen: 

Für bis zu 4 Stunden  Jede weitere
angefangene Stunde
Höchstsatz je Tag
30 € 8 € 80 €

b) für sonstige Nutzer:

Für bis zu 4 Stunden Jede weitere
angefangene Stunde
Höchstsatz je Tag
60 €  15 €  160 € 

3.2. Bei mehrtägigen Veranstaltungen wird ein Abschlag von 20 % gewährt. Bei wiederkehrenden Veranstaltungen wird ein Abschlag von 50 % gewährt. 

4. Festsetzung der Benutzungsentgelte 
Entstehung und Fälligkeit der Benutzungsgebühren
 
6.1. Bei wiederkehrender Benutzung der Räume entstehen die Gebühren mit Berücksichtigung im Belegungsplan. 
 
6.2. Nutzungsgebühren für sonstige Veranstaltungen entstehen mit Veranstaltungsbeginn. Sie werden vom zuständigen städtischen Fachamt (Amt für Schulen, Kultur und Sport) in Rechnung gestellt und sind dann innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. 

6.3. Die fälligen Gebühren können auch dann in Rechnung gestellt werden, wenn eine verbindlich zugesagte Nutzung kurzfristig ausfällt und nicht abgesagt wird. 

6.4. Ziff. 6.3. gilt nicht, wenn der Nutzer den Ausfall nicht zu vertreten hat und zumindest 7 Tage vor der gemeldeten Nutzung schriftlich oder mündlich beim zuständigen städtischen Fachamt absagt. 
 
5. Gebührenermäßigung/-erlass 
Gebührenermäßigungen oder -befreiungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses und unter Berücksichtigung besonders gelagerter Einzelfälle kann die Stadtverwaltung auf Antrag über Gebührenermäßigungen befinden oder sogar einen Erlass bzw. Teilerlass gewähren (z.B. bei Benefizveranstaltungen). 
 
6. Benutzungsordnung 
Weitere Einzelheiten über die Benutzung der Einrichtung werden in einer Benutzungsordnung geregelt. Sie ist für alle Benutzer verbindlich. 

7. Inkrafttreten 
Die Gebührenordnung für die Vereinsräume in Schelmenholz wurde durch den Gemeinderat der Stadt Winnenden am 19. November 2024 beschlossen und tritt rückwirkend am 1. November 2024 in Kraft.